Wolfenbüttel. Mit der im Oktober 2009 geänderten 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist der Verkauf und die Verwendung von Silvesterfeuerwerk neu geregelt worden. Mit dieser bundesweit geltenden Verordnung ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II (freiverkäufliches Kleinfeuerwerk, beispielsweise Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien) über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch an Silvester und Neujahr nicht nur in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten. Das teilt die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemeldung mit
Das Feuerwerksverbot gilt dabei im Radius von 200 Metern um die vorgenannten Bereiche und Gebäude. Für die Innenstadt Wolfenbüttels mit ihrer überwiegend aus Fachwerkbauten bestehenden Bausubstanz geht eine verstärkte Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk aus. Für die Stadt Wolfenbüttel bedeutet diese gesetzliche Regelung ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in der gesamten Innenstadt einschließlich der August- und Juliusstadt (siehe Karte unten).
Auch im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkbauten nicht zulässig. Die Stadt Wolfenbüttel appelliert daher an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und bittet, in der gesamten Innenstadt und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen kein Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Sofern Zuwiderhandlungen durch die Ordnungsbehörden festgestellt werden, können diese als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Sauber machen nicht vergessen!
Wo Feuerwerk abgebrannt werden darf, muss im Anschluss aber auch wieder sauber gemacht werden. Abgeschossene Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll. In den vergangenen Jahren sei jede Menge Dreck nach dem Jahreswechsel auf Straßen und Wegen liegen geblieben. Die Stadtverwaltung erinnert daher an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter. Allerdings möchte die Stadtverwaltung niemandem die Freude am Knallen vermiesen. Niemand muss am Neujahrsmorgen in aller Frühe aufstehen, ab dem 2. Januar jedoch sollten die Straßen und Gehwege spätestens wieder sauber sein.
Samtgemeinde Sickte
Auch das Ordnungsamt der Samtgemeinde Sickte weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist. Dies gelte im Besonderen für den Park am Herrenhaus sowie dem Seniorenzentrum Sickte, teilt zuständiger Fachbereichsleiter Christoph Brandes mit. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk sei in diesem Bereich strikt untersagt.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Kontrollen sollen in der Silvesternacht durchgeführt werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Personen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abbrennen dürfen.
Samtgemeinde Elm-Asse
Die Samtgemeinde Elm-Asse weist zusätzlich darauf hin, dass besondere Rücksichtnahme in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können und Tankstellen geboten sei. Ebenso sei in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Zudem werde um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, einen amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. Blindgänger nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
9. Wer knallt muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
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