Blau fahren kann, nüchtern betrachtet, teuer werden…

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Wer jetzt noch mit einer blauen Prüfplakette am Auto unterwegs ist, sollte schleunigst einen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren. Denn Blau zu fahren war noch nie eine gute Idee. In diesem Jahr aber gilt das gleich zweifach: Zum 1. Januar haben nämlich alle blauen Prüfplaketten auf den WF-Autokennzeichen ihre Gültigkeit verloren.

Bei Überschreitung der HU-Prüffristen drohen den Betroffenen Fahrzeugbesitzern Zusatzkosten oder gar Bußgelder beziehungsweise ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wer noch mit der "blauen 14" fährt, sollte sich umgehend einen Termin bei einer der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra oder GTÜ besorgen. Für Autos, deren HU-Termin bereits seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist, sieht der Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von mindestens 40 Euro vor. Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf die über zwei Monate überfälligen Fahrzeuge bei der HU ein umfangreicherer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten.

Des Weiteren könnte die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, sollte es sich beispielsweise nachträglich herausstellen, dass das Fahrzeug womöglich mängelbehaftet war. Halter wie Fahrer von Autos, deren HU mehr als vier Monate überzogen ist, kassieren nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog einen Punkt in Flensburg und werden mit einer zusätzlichen Geldbuße von 60 Euro, nach Überziehung von acht Monaten mit sogar 75 Euro belegt. Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei und Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß vorstellen. Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette kann durch Ordnungsamt oder Polizei übrigens bereits im ersten Monat der Überziehung eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängt werden.


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