Zur Einigung in der Frage der Gestaltung des Endlagersuchgesetzes, die Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel auf der einen und Bundesumweltminister Peter Altmaier auf der anderen Seite am Wochenende gefunden haben, erklärt der aus Wolfenbüttel stammende umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marcus Bosse:
„Ich begrüße die Einigung vom gestrigen Sonntag ausdrücklich. Durch die klare Positionierung der Landesregierung ist es gelungen, die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll endlich transparent und sachgerecht anzugehen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird in wichtigen Punkten abgeändert und verbessert. Eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben ist abgewendet worden.
Mit der gemeinsamen Enquete-Kommission von Bundestag und Bundesrat wird die Frage der Endlagerung nach fast 40 Jahren des Streits endlich rational und transparent angegangen. Damit wird einem berechtigten Kritikpunkt der Umweltverbände Rechnung getragen.
Jetzt werden wissenschaftliche Kriterien den Ausschlag geben, welche Standorte in Deutschland untersucht und miteinander verglichen werden. Das aber entscheidet nicht die Politik, sondern der wissenschaftliche Vergleich.
Die Arbeit dieser Kommission kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wer einen Konsens erreichen will, muss die Diskussion aus den Hinterzimmern in die Öffentlichkeit holen. Genau das ist ihre Aufgabe. Es ist jetzt der Weg eröffnet, über Jahrzehnte verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen.
Durch den Verzicht auf weitere Castor-Transporte ins Zwischenlager Gorleben, die unbefristete Einstellung der Weitererkundung des Salzstocks Gorleben, den Verzicht auf ein dort einzurichtendes Salzlabor sowie das Bekenntnis, die Salzrechte der dortigen Anwohner zu achten, wurde eine Vorfestlegung auf den Standort im Wendland abgewehrt.
Dabei bleibt die Position der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion unverändert, wonach Gorleben als Endlagerstandort ungeeignet ist. Die von der Enquete-Kommission zu definierenden Mindestanforderungen und Ausschlusskritierien werden diese Einschätzung bestätigen.“
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