Bratwurst im Park: Grillen in Wolfenbüttels Grünanlagen erlaubt

Nach einer vierjährigen Testphase, die 2019 begann, darf nun dauerhaft in öffentlichen Grünanlagen gegrillt werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, das Grillen in öffentlichen Grünanlagen künftig dauerhaft zu erlauben.



Das Thema geht auf eine Initiative der Jungen Liberalen zurück, die sich seit vielen Jahren, anfangs auch mit Unterstützung der SPD-Jugendorganisation Jusos, dafür einsetzte. So initiierte man 2018 beispielsweise ein "Grillen gegen das Grillverbot".

Der Vorschlag der Verwaltung folgte nun auf eine vierjährige Testphase, die 2019 begann. Während dieser Phase, die wegen der Corona-Pandemie bis Oktober 2022 verlängert wurde, durften die Bürger bereits in den Grünanlagen der Stadt grillen. Die Stadtverwaltung berichtet, dass in dieser Zeit nur ein einziger Vorfall von unsachgemäßer Müllentsorgung nach dem Grillen verzeichnet worden sei. Weitere Missstände im Stadtgebiet seien nicht festgestellt worden, die einer grundsätzlichen Gestattung des Grillens im öffentlichen Raum entgegenstehen würden. Allerdings sei seitens des städtischen Ordnungsdienstes auch mitgeteilt worden, dass nach eigener Beobachtung die Zahl der Bürger, die das Angebot des Grillens im öffentlichen Raum bisher in Anspruch genommen haben, sehr überschaubar sei.

Nicht überall darf gegrillt werden


Der Rat hat dem Grillvergnügen mit seinem Beschluss aber dennoch grünes Licht gegeben. Das Grillen ist nun - mit ein paar wenigen Ausnahmen - in vielen öffentlichen Grünanlagen erlaubt. Zu den Ausnahmen zählen allerdings Waldflächen, die Landschaftsschutzgebiete "Nördliche Okeraue", "Wallanlagen" und "Okeraue zwischen Wolfenbüttel und Ohrum" sowie Sport- und Spielplätze. Darüber hinaus könnte das Grillen in den Grünanlagen bei anhaltender Trockenheit und Brandgefahr temporär untersagt werden.


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