Die Koalitionsspitzen aus CDU/CSU und FDP in Berlin haben beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Niedersachsen fordert dies bereits seit Jahren.
“Wenn Gewinne damit erzielt werden sollen, dass Menschen für sich keinen anderen Ausweg als die Selbsttötung sehen, ist das nicht hinnehmbar. Deshalb ist hier eine gesetzliche Regelung nötig, welche die mit der Absicht der Gewinnerzielung betriebene Beihilfe unter Strafe stellt”, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (07.03.2012) in Hannover.
„Aber auch die von Vereinen oder Privatpersonen systematisch gewährte oder verschaffte Gelegenheit zur Selbsttötung ohne Bereicherungsabsicht darf nicht straflos bleiben, weil sie eine Einbahnstraße ist und verzweifelten Menschen den Tod als schnelle und vermeintlich einzige Alternative aufzeigt. Dies ist mit unserem christlich-humanistischen Werteverständnis nicht vereinbar“, sagte Busemann weiter.
In der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung, insbesondere durch so genannte Sterbehilfevereine, sieht Busemann ein strafwürdiges Verhalten, auch wenn hier zumindest rechtlich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist. Es sei doch leicht, eine Gewinnerzielungspraxis durch erhebliche Verwaltungskosten zu verschleiern. Deshalb reicht es auch nicht aus, nur die gewerbsmäßige Förderung des Suizids unter Strafe zu stellen.
Notwendig sei ein Tatbestandsmerkmal, das alle Facetten erfasst. Niedersachsen hat hierzu schon immer vorgeschlagen, den Begriff „geschäftsmäßig“ zu verwenden. “Ich habe eine klare Position, nach der mit der Verzweiflung von Menschen natürlich kein Geld verdient werden darf. Die organisierte Förderung von Suizid kann nicht toleriert werden. Deshalb bewerte ich den Beschluss der Koalitionsspitzen auch nur als einen Schritt in die richtige Richtung, halte aber weitergehende Regelungen für dringend notwendig”, so Busemann abschließend.
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