Busemann: "Ein einmaliges Zeichen von gegenseitigem Vertrauen in der niedersächsischen Justiz"




Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und die Arbeitsgemeinschaft Justiz, vertreten durch ihren Vorsitzenden Willi Bernhard Albers, wollen mit gemeinsamen Anstrengungen justizpolitische Ziele verfolgen. Dies bekräftigten die beiden heute mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung in Hannover.

„Wir konnten uns auf wesentliche justizpolitische Ziele einigen und werden diese in Zukunft gemeinsam verfolgen. Dies zeigt die Geschlossenheit, die über alle Dienstzweige der niedersächsischen Justiz hinweg herrscht. Zusammen wollen wir dafür Sorge tragen, dass die Personalausstattung bei den Justizbehörden dem Bedarf angepasst wird. Das Ziel lautet hier: Pebb§y 1.0. Wir werden die Besoldungsgerechtigkeit überprüfen und hier gegebenenfalls nachsteuern. Die Struktur der mittleren Beschäftigungsebene bleibt erhalten", sagte Busemann im Rahmen eines Pressegesprächs.

Des Weiteren sollen die Fortbildungsmöglichkeiten in allen Dienstzweigen verbessert und die Mitbestimmung erhöht werden. Zurückgehende Gefangenenzahlen sollen genutzt werden, um die Qualität des Justizvollzuges zu erhöhen.

„Die niedersächsische Justiz ist gut aufgestellt. Wir sind auf dem richtigen Weg. Diese gemeinsame Erklärung, die Herr Albers und ich heute unterzeichnet haben, ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir uns einig sind, über die Ziele, die es in Zukunft noch zu erreichen gilt. Sie ist ein einmaliges Zeichen von gegenseitigem Vertrauen in der niedersächsischen Justiz", so Busemann weiter.

Die Arbeitsgemeinschaft Justiz, besteht aus dem Niedersächsischem Richterbund (N RB), dem Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter (VN SB), der Deutschen Justizgewerkschaft (D JG), dem Deutschen Amtsanwaltsverein e. V. (DAAV) Landesgruppe Niedersachsen, dem Verband der Sozialarbeiter in der Niedersächsischen Strafrechtspflege e. V. (VDS), der Vereinigung der Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen des niedersächsischen Justizvollzuges e. V. und dem Landesverein der Justizwachtmeister e. V. sowie dem Verband der Rechtspfleger (VdR).


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