Busemann: "Elektronische Fußfessel erfolgreich getestet"




Das Niedersächsische Justizministerium hat gestern einen Test der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), besser bekannt unter dem Schlagwort Fußfessel, erfolgreich durchgeführt. Im Anschluss an den Test erläuterte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann die Funktion des Gerätes und die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern.

„Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat bereits 2011 eine Kooperation und ein gemeinsames Umsetzungskonzept der Länder für die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in der Führungsaufsicht beschlossen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll danach vor allem für Straftäter in Frage kommen, die mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte voll verbüßt haben und nach der Haftentlassung noch für bis zu fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt werden", sagte Busemann.

Weitere Voraussetzungen seien die Gefahr, dass der Verurteilte erneut eine solche schwere Straftat begehen werde und dass die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zur Verhinderung solcher Taten erforderlich scheine.

In der elektronischen Überwachungseinheit ist einerseits ein GPS-Tracker enthalten, welcher die Ortung des Aufenthalts der zu überwachenden Person zulässt. Andererseits ist eine Mobilfunkeinheit integriert, die regelmäßig per SMS eine Statusmeldung abgibt, das sog. OneTrack-Modell. Diese Daten werden bundesweit zentral an die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL, in Hessen übermittelt. Von dort aus geht dann bei den jeweiligen Bundesländern eine Alarm-Mitteilung ein, wenn die überwachte Person die vorher festgelegten Zonen verletzt oder an dem Gerät manipuliert.

„Wo sich der Proband aufzuhalten hat, welche Bereiche er meiden muss, all dies wird bei uns in Niedersachsen vorher in einer multiprofessionellen Fallkonferenz festgelegt . So kann beispielsweise bestimmt und überwacht werden, dass der Betreffende seinen Wohn- oder Aufenthaltsort nicht ohne Erlaubnis verlässt", erläuterte der Minister weiter, „Ebenso können bestimmte ortsbezogene Verbotszonen eingerichtet werden, in denen sich die überwachte Person nicht aufhalten darf, etwa dem Wohnhaus seines früheren Opfers. An der genannten Fallkonferenz sind Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Strafvollzug und Justizsozialdienst beteiligt."

Niedersachsen habe aktuell 35 Geräte der One-Track-Variante in Hessen bevorratet und könne somit jederzeit bei Anordnung einer EAÜ reagieren. Die Kosten der EAÜ in Niedersachsen belaufen sich pro Proband auf ca. 16,60 € gegenüber 112,10 € Haftkosten pro Tag.

„Wir haben heute gesehen, dass die Technik funktioniert. Wir sehen aber auch, dass von der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Niedersachsen nur zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Dies zeigt, dass sich unsere Gerichte der Tragweite der Eingriffe bewusst sind und die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur dort anordnen, wo sie erforderlich ist", so Busemann abschließend.


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