Busemann: "Festen Fahrplan für digitale Justiz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden"




Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen haben einen gemeinsamen Antrag zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in der Justiz in den Bundesrat eingebracht. In seiner Rede in der heutigen  Bundesratssitzung warb der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann für eine breite Unterstützung dieses Antrages bei seinen Länderkolleginnen und Kollegen.

„Bund und Länder sind sich einig, dass ein Gesetz notwendig ist, um dem elektronischen Rechtsverkehr in der Praxis mehr Akzeptanz und so den Durchbruch zu verschaffen. Das gemeinsame Ziel vor Augen gilt es nun den richtigen Weg zu finden", sagte Busemann in seiner Bundesratsrede, „Einen Weg, der sowohl dem Bund mit seinen Bundesgerichten als auch den Ländern mit seinen weit in der Fläche und über mehrere Instanzen verteilten ordentlichen Gerichten, Fachgerichten und Staatsanwaltschaften gerecht wird und darüber hinaus auch die Interessen der Rechtsuchenden und der Anwaltschaft berücksichtigt. Über diesen Weg und die Details einer gesetzlichen Regelung sollten wir nun im Gesetzgebungsverfahren zügig weiter verhandeln. Gemeinsames Ziel sollte sein, noch in dieser Legislaturperiode eine für alle tragfähige Lösung verabschieden zu können."

Die Bundesratsinitiative flankiert mit diversen gesetzlichen Regelungsvorschlägen die unter niedersächsischer Federführung entwickelte und von allen Bundesländern getragene ERV-Gesamtstrategie, mit dem Ziel einer flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in einem Zeitraum von etwa 10 Jahren. Im Zentrum stehen die Verpflichtung der Rechtsanwälte, ein elektronisches Postfach vorzuhalten, sowie die schrittweise Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs für Notare und Rechtsanwälte. Die Bundesratsinitiative sieht wie die ERV-Gesamtstrategie eine schrittweise Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs innerhalb eines 10-Jahres-Plans und so einen umfassenden, im Wesentlichen bundeseinheitlichen Fahrplan vor.

„Ein fester Fahrplan ist nicht nur für die Justiz gut, sondern auch - und hier spreche ich auch als langjähriger Rechtsanwalt und Notar - für die Anwaltschaft. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung für unsere Initiative.- Vielen Dank", so Busemann abschließend.


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