Busemann: „Kein Rekordmangel bei Richtern und Staatsanwälten in Niedersachsen“




Mit Befremden hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann die Vorhalte des Niedersächsischen Richterbundes zur Kenntnis genommen, dass im Land ein Rekordmangel bei Richtern und Staatsanwälten bestehen würde.

Die Zahl der Richterinnen und Richter in Niedersachsen, absolut aber auch nach besetzten Stellen, sei noch nie so hoch gewesen. Derzeit seien 1.973 Richterinnen und Richter und 517 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Landesdienst (gesamt: 2490). Im Übrigen werde jede vorhandene Richter- und Staatsanwaltsstelle bei Freiwerden zeitnah neu besetzt.

Die Bemessung des Stellenbedarfs in Niedersachsen geschieht auf Basis des auf analytischer Grundlage konzipierten, bundesweit verbindlichen Personalbedarfsberechnungssystem „Pebb§y". Es dient für den Haushaltsgesetzgeber als eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe zur Abschätzung des Personalbedarfs und ermöglicht darüber hinaus eine gerechte und transparente Verteilung des Personals zwischen den einzelnen Dienststellen. Auf dieser Basis sei das rechnerische Fehl an Richter- und Staatsanwaltsstellen noch nie so niedrig wie heute. Die Belastung nach Pebb§y betrug 2003: 1,3, 2008: 1,1 und 2011: 1,06.

Laut Busemann übersieht der Richterbund, dass die Geschäftseingänge über alle Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften weiter sinken und in Richtung des Idealwertes Pebb§y 1,0 tendieren.

„Bei einer Geschäftsentwicklung, die den Handlungsbedarf gegen Null tendieren lässt, kann man von keinem Dienstherrn erwarten, massive Stellenzuwächse zu organisieren. Das schließt nicht aus, dass auf vorübergehende Mehr- oder Minderbedarfe angemessen mit entsprechenden stellentechnischen Maßnahmen reagiert wird", sagte Busemann heute (07.08.2012) in Hannover.

Er halte es auch für gewagt, einen zwingenden unmittelbaren Zusammenhang zu konstruieren zwischen Verfahren, die überlange dauern und möglicherweise Entschädigungsansprüche auslösen können und der Zahl der beschäftigten Richter. Häufig gebe es hier andere Ursachen.

„Erfreulich", so Busemann abschließend, „ist zweierlei: Zum einen ist die Zahl der anhängigen Entschädigungsklagen überschaubar gering, zum anderen ist auch der Krankenstand in der Richterschaft mit gut zwei Prozent (Stand 2009) nicht besorgniserregend."


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität