Aufgrund der fehlenden Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erwartet Deutschland nun eine Aufsichtsklage der Europäischen Kommission. Die Untätigkeit des Bundesgesetzgebers könnte den deutschen Steuerzahler Millionen Euro kosten.
„Seit März 2010 hat Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger den klaren Auftrag vom Bundesverfassungsgericht bekommen, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Geschehen ist seither so gut wie nichts. Nun bekommt sie die Quittung aus Brüssel und der Steuerzahler wird in Haftung genommen“, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover.
Er selbst habe gemeinsam mit seinem Kabinettskollegen, dem Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann, der Bundesjustizministerin eine Formulierungshilfe für eine verfassungskonforme Neuregelung übersandt, auf die sie gern zurückgreifen könne. „Man kann es nicht oft genug wiederholen. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich für zulässig erklärt und lediglich die damals geltenden Umsetzungsregelungen aufgehoben”, betonte Busemann. Deshalb stehe einer neuen, angepassten Regelung nicht nur nichts im Wege. „Sie ist zwingend geboten, wenn Justiz- und Polizeibehörden nicht weiterhin an der effektiven Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten gehindert werden sollen”, so Busemann.
„Ein Zugriff auf Telefon-, Mobilfunk- und Internetdaten ist für die Staatsanwaltschaften und die Polizei zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, aber auch und gerade bei der Verfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie, die heutzutage fast ausschließlich über das Internet erfolgen, unverzichtbar”, sagte Busemann.
Auch der Fall der mutmaßlichen Rechtsterroristen aus Zwickau macht in dramatischer Weise deutlich, dass ohne eine Regelung zur Einsicht in die Verkehrsdaten von Mobiltelefonen und Internetverbindungen die Ermittlungen behindert und mögliche Unterstützer der Rechtsterroristen sich vor der Strafverfolgung geschützt sehen. „Die fehlende Regelung der Vorratsdatenspeicherung schützt die Täter“, so Busemann weiter.
Bei den zu erhebenden Daten handele es sich ausschließlich um so genannte Verkehrsdaten, also Zeit, Ort und Dauer der Verbindungen elektronischer Geräte, die von den Netzanbietern für eigene Zwecke ohnehin gesammelt und gespeichert würden.
Es gehe nicht, wie in der Öffentlichkeit oft fälschlich angenommen, um die Inhalte von Telefonaten, SMS, E-Mails oder Internetseiten, sondern um die reinen Nutzungsdaten, die Aufschluss darüber geben, wann, wo, wie oft und wie lange ein bestimmter Verbindungsweg genutzt wurde, die durch Speicherung vorrätig gehalten werden sollen. „Es geht um Verkehrsdaten der Telekommunikation und nicht darum, Datenvorräte anzuhäufen”, machte Busemann deutlich.
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