[image=5e1764cd785549ede64cd014]„Der Vertrauensschutz für Investitionen in Erneuerbare Energien muss gewährleistet werden“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, anlässlich der aktuellen Debatte um die kurzfristige Anpassung der Vergütung für Photovoltaikanlagen zum 09. März 2012.
„Viele private Investoren, vor allem kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, sind im Vertrauen auf die Verlässlichkeit der politischen Rahmenbedingungen in Vorleistung gegangen. Sie stehen jetzt vor dem wirtschaftlichen Aus.“ Thümler gab in diesem Zusammenhang zu bedenken: „Ein wesentlicher Erfolgsfaktor des bisherigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien war bislang die Investitionssicherheit. Die hohe Akzeptanz für Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien darf nicht durch eine zu abrupte Anpassung beschädigt werden!“
Vor diesem Hintergrund setzt sich Thümler für eine Veränderung der bisher diskutierten Kürzungspläne ein. Es müsse sichergestellt werden, dass diejenigen, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Förderung bereits Investitionen getätigt hätten, noch die bisherige Förderung erhielten. „Entweder muss der Stichtag für die Einmalkürzung verschoben werden oder es muss eine entsprechende Übergangsregelung geschaffen werden“, forderte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion. Dies könne zum Beispiel eine Stichtagsregelung sein. Wer bis zu diesem Tag den Antrag auf Stromeinspeisung gestellt habe, müsse noch von der alten Regelung profitieren. Dafür werde er sich auch in Briefen an die zuständigen Bundesminister Rösler und Röttgen einsetzen.
Dabei sei eine laufende Überprüfung und Anpassung des EEG grundsätzlich durchaus notwendig, betone der CDU-Fraktionsvorsitzende. In der jüngsten Vergangenheit sei es zu Fehlentwicklungen gekommen, die einer Nachsteuerung durch die Politik bedürften. „Die Energiewende muss verlässlich gestaltet werden und für alle bezahlbar bleiben!“, sagte Thümler abschließend.
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