Coronavirus: Belasteter Müll muss fest verschlossen entsorgt werden

Abfälle, die mit Coronaviren belastet sein könnten, müssen in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Benutzte Taschentücher, Einmalhandschuhe und weitere Abfälle, die möglicherweise mit Coronaviren belastet sind, können über den Restmüll entsorgt werden. Bei erkrankten Menschen oder bei der Pflege dieser Menschen fallen in Privathaushalten Abfälle an, die stets in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln sind, etwa in Plastik- und Mülltüten. Fest verschlossen dürfen diese über die (graue) Restmülltonne entsorgt werden. Dies berichtet der Landkreis Wolfenbüttel.


Sofern der Verdacht besteht, dass Abfälle mit Coronaviren in Kontakt kamen, dürfen diese nicht lose in die Restmülltonne gelangen. Wichtig ist sicherzustellen, dass die gut verschlossenen Säcke nicht durch anderen Müll oder das Schließen oder Öffnen des Tonnendeckels aufgerissen werden.

Hausarztpraxen dürfen in Einzelfällen virenbelasteten Abfall über Restmüllbehälter entsorgen


Wenn Hausarztpraxen nur in Einzelfällen Menschen behandeln, die möglicherweise das neuartige Coronavirus (Covid-19) haben, gilt diese Regelung auch für diese Praxen. Hier können virenbelastete Abfälle in einem Müllsack fest verschlossen in den Restmüll gegeben werden.


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