Der Fall Charlotta. Der Vater bezieht Stellung

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Schöppenstedt. Am vergangenen Freitag, sowie Montag berichteten wir über das Schicksal der kleinen Charlotta. Wir ließen Charlottas Vater Uwe Scharf zu Wort kommen und legten die sachliche Seite des Falls dar, indem wir mit der Landrätin und den zuständigen Vertretern sprachen. Nun meldet sich erneut Charlottas Vater mit einer Stellungnahme, die  wir an dieser Stelle unkommentiert und ungekürzt veröffentlichen. 




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Uwe Scharf und seine Tochter Charlotta. Foto: Scharf



Sehr geehrte Damen und Herren,
erlauben Sie mir bitte, eine Stellungnahme über die Berichterstattung vom Teil 2 Wolfenbüttelheute.de vom 25.08.2014 abzugeben. Erst einmal finde ich es sehr traurig und beschämend, was hier der Landkreis Wolfenbüttel, die Schulbehörde BS, und die GS Schöppenstedt mit meiner zu 100% Körperbehinderten Tochter mit Pflegestufe 3 abliefert. Das geht alles auf die Psyche von Charlotta, aber das ist den Behörden egal. Charlotta wird nicht ein Einzelfall sein. Es gibt mit großer Sicherheit noch mehr traurige und beschämende Schicksale von Kindern und Menschen mit Handicap, wo es den Behörden auch egal ist, ob im Landkreis Wolfenbüttel oder sonst wo in Deutschland.

Die Aussagen von Frau Steinbrügge,Frau Klooth und Herrn Horstmann kann ich so nicht stehen lassen. Frau Steinbrügge gibt zu verstehen das eine Prüfung ergeben hat, dass Charlotta keine Schulbegleitung nötig ist.
Dem Widerspreche ich aber auf das Heftigste. Charlotta wurde durch Gutachter im März 2013 in Karlsbad/Karlsruhe begutachtet, dort wurde u.a. festgestellt: Charlotta weist im räumlichen Denken zum Vergleich zu gleichaltrigen Kindern unterdurchschnittliche Leistungen auf. Dies könnte im Hinblick auf Ihre schulische Förderung zu möglichen Schwierigkeiten im mathematischen Bereich führen.

Auch beim Schriftsprachenerwerb beim Einhalten von Lineaturen, sowie dem Erlernen der Schreibschrift sind möglicherweise Schwierigkeiten Charlottas zu erwarten. Und genau diese sind jetzt aufgetreten. Ich weiß nicht was eine Frau Lübke in der Grundschule Schule da geprüft hat und was Sie für Pädagogische Aspekte da gesehen hat.(es reicht mir wenn ich das Zeugnis von Charlotta sehe,wenn ich die Stellungsnahme der Ergotherapeutin sehe, oder wenn ich sehe, dass Sie für wenig Hausaufgaben bis zu 2 Stunden benötigt).

Desweiteren kann Charlotta seit Ihren 2 Lebensjahr mit Hilfsmitteln, sprich Oberschenkel-Unterschenkel Orthesen und einem Rollator kurze Strecken laufen. Sie kann stehen und tanzen, muss sich aber immer festhalten oder festgehalten werden. Dafür braucht Sie eine Assistentin-auch zur Sicherheit, zum Überwinden kleinere Unebenheiten, aufhalten der Türen usw. Dies verweigert ihr der Landkreis Wolfenbüttel indem man ihr keine Assistentin bezahlen möchte. Und das verstößt ganz klar gegen das Grundgesetz und ist diskriminierend.   

Wir müssen Bitten und Betteln das unsere Tochter in der Schule Laufen darf.....weiterer Kommentar ist wohl überflüssig.

Charlotta muss 2-3 mal in der Schule katheterisiert werden, desweiteren muss nach Bedarf zeitnah die Windel gewechselt werden, sollen das etwa auch Ihre Mitschüler und das Lehrpersonal übernehmen? Der LK WF schiebt es auf die Pflegekasse, wir sollen von den 700,00 Euro das Windeln bezahlen.

Aus Sicht des Landkreises besteht keine Notwendigkeit für eine Schulbegleitung. Das Mädchen kann am Unterricht teilhaben und wird bei einigen Tätigkeiten von Mitschülern und Lehrpersonal unterstützt. Charlotta hat auch niemals gesagt das in der Schule alleine gut zurecht kommt, was hier gesagt wurde ist schlicht unwahr. Das widerspricht sich doch um einiges. 

Die GS Schule leistet hier einen hervorragenden Beitag, die GS Schöppenstedt Klassenlehrerin Frau P. war es die Eingliederungshilfe angerufen hat und gesagt hat das Charlotta keine Schulassistentin mehr benötigt, Frau P. hat zur Begleitperson von Charlotta gesagt: Naja bald kommt hier eine Frau vom Amt, dann gibt es kein Geld mehr für euch und dann kommt hier auch keine Assistentin mehr. Frau P. war es die Charlotta 3-4 Monate die Treppen in der Sporthalle hoch krappeln ließ und auf dem Rückweg wieder runter krappeln ließ, nur weil Frau P. nicht einen Weg durch 2 Türen gehen wollte, wo man mit dem Rolli barrierefrei hätte reinfahren können.

Gespräche über den Sachstand wie sich Charlotta im Unterricht macht, fanden mit Frau P. nicht statt, Sie hat das abgelehnt, Frau P. war nicht der Freund von Inklusion! Diese Frau P. Klassenlehrerin von Charlotta hat es geschafft das keine Assistentin mehr vom LK WF bezahlt wird. Erst einmal! Zum Glück es gibt in Deutschland Sozialgerichte. Frau P. war der Meinung Charlotta kann fast alles im Unterricht, Charlotta war ihrer Meinung nach im guten Mittelfeld. Wenn ich das Zeugnis von Charlotta anschaue bekomme ich Gänsehaut, Frau P. die Klassenlehrerin fehlte im Zeitraum von August 2013 bis Pfingsten 2014 ca. 6-7 Wochen und ab Pfingsten 2014
war Sie gar nicht mehr an der GS Schöppenstedt tätig, unterschreibt aber Ihr Zeugnis. Jetzt wissen Sie liebe Leser wie hervorragend sich die Schule um Charlotta gekümmert hat.

Es ist die Rede das Charlotta stundenweise von einer Pädagogischen Kraft aus der Hans-Würths-Schule BS unterstützt wird. Das ist genau so unwahr, den die Unterstützung bekommt Sie von einer Grundschullehrerin aus der GS Schöppenstedt, die u.a. schon Charlottas neue Beinorthesen kaputt gemacht hat, weil man uns in keinster Art und Weise mal gefragt hatte, was man man beachten muss usw. Auch das Sie nur für Charlotta da wäre stimmt nicht, an einem Tag unterstützt sie mit Charlotta zusammen noch einen Jungen. Laut Niedersächsischer Schulbehörde steht Charlotta Sonderpädagogische Unterstützung zu, laut Kultusministerium Niedersachsen
wären das 3 Std. Wöchentlich.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass uns der Vorwurf gemacht wird, dass wir bei der Hilfeplankonferenz nicht gesagt hätten, das Charlotta mit Hilfsmitteln laufen kann, so versucht man sich selbst zu belügen, jede Behörde wusste seit langem das Charlotta laufen kann, und wenn es nur kurze Strecken von vielleicht 100 m sind, und da wird erzählt, man muss die Entwicklung des Mädchens erst einmal abwarten. Das ist eine Schande so etwas zu sagen. Der Kampf für eine Schulassistentin geht weiter. Freundlichst,  Ihr  Uwe Scharf. 


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