Wolfenbüttel. Weil mit der jüngsten Zunahme der Flüchtlinge die Asylproblematik immer wieder im Gespräch ist wollten die CDU Senioren die Grundlagen des Asylrechtes genauer kennen lernen.
Kreisvorsitzende Monika Bötel begrüßte dazu Oberstaatsanwalt a.D. Dr. Hans-Jürgen Grasemann. „Herr Grasemann, sie waren auch jahrzehntelang stellvertretender Leiter der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter, wir freuen uns auf ihre Informationen.“ Nach einer geschichtlichen Rückblick ging Grasemann auch auf aktuelles Geschehen ein. Der 8. Mai 1945 war ein Tag der Freiheit. Der zweite Weltkrieg war zu Ende und Deutschland wurde durch die Alliierten von der Nazidiktatur befreit. Die neue demokratische Regierung der Bundesrepublik hat 1948 das Grundgesetz beschlossen und damit auch das Asylrecht.
Deutschland ist das einzige Land, wo das Asylrecht in der Verfassung steht. Das ist der Vergangenheit geschuldet. Der Strom der Asylbewerber fließt ständig, mal mehr mal weniger. Nach Stellung des Asylantrages wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylant vorliegen. Das ist meistens nicht der Fall. Nur 2 % der Bewerber werden als Asylanten anerkannt. Die anderen werden in ihre Heimatländer zurückgeschickt. Für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland wurden bisher die Unterkunft und die Verpflegung sowie ein Taschengeld gewährt. Das genügte Asylsuchenden aber nicht und es haben sich einige bis zum Bundesverfassungsgericht hochgeklagt. Am 18.07.2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das neben der Unterkunft der Hartz-IV-Satz auszuzahlen ist. Wenn die Herkunft des Asylsuchenden nicht fest steht, so muss er geduldet werden. Ihm steht der gleiche Unterhaltssatz zu wie den anerkannten Asylanten.
Wenn die Personen ordnungsgemäße Papiere (z. B. Pässe, Visa) vorlegen können, so dauert die Überprüfung der Berechtigung doch seine Zeit. Es gibt aber einen sehr oft genutzten Weg, diese Zeit der Überprüfung zu verlängern und damit die Dauer der Duldung. Falls Papiere vorhanden sind, werden diese manchmal vernichtet und es werden absichtlich andere Länder als Herkunft angegeben. Dadurch ziehen sich die Überprüfungen über Jahre hin. Die Leistungen des Gastlandes werden gerne hingenommen, die Mithilfe zur Herkunft aber verweigert oder verschleiert. Dieses Verhalten wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stark gefördert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt, denn Deutschland bleibt innerhalb der EU das Hauptziel für Asylbewerber. Die Vorsitzende dankte dem Referenten für seine, mit auflockernden Beispielen gewürzte Art über das Asylrecht aufzuklären. „Sie haben unser Wissens zum Asylrecht wesentlich erweitert,“ Grasemann sagte zu im kommenden Jahr ein weiteres Thema zu übernehmen. Vor dem Haupthema hatte Seniorenunionsmitglied Gerd Zeuschner über wichtige Hintergründe zu Brennpunkten im Weltgeschen berichtet. Im Mittelpunkt stand die Ukraine. Bedeutsam sei das Wirken der Bundeskanzlerin, sie kann mit Putin rusisch sprechen und der Außenminister führe viele Gespräche. “Sprechen ist besser als schießen..” “Im Mai kommen die Partnersenioren aus Bernburg. Am 7. Mai um 10.oo Uhr ist Treffpunkt am Paläon in Schöningen. Um Anmeldung wird gebeten,” verabschiedete Monika Bötel I.hre CDU Senioren.
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