Die Hälfte aller Ausgaben des Landkreises Wolfenbüttel sind Sozialkosten

von Marc Angerstein




[image=5e1764bf785549ede64ccce7]Zum Beginn der Sitzung wurde Sabine Resch-Hoppstock (Foto) einstimmig zur sellvertretenden Vorsitzenden gewählt, Glückwünsche schlossen sich an. Die Vorsitzende Elke Großer vorneweg: "Auf gute Zusammenarbeit." Das waren aber auch schon die einzigen emotionalen Minuten der heutigen (Donnerstag) Sozialauschusssitzung des Landkreises Wolfenbüttel. Danach kamen trockene Zahlen, Haushaltsberatung im "Teilhaushalt 50": Arbeit und Soziales.

Die Hälfte des Ausgaben des Landkreises sind Sozialkosten. Deshalb heißt der Teilhaushalt aber nicht "50". Den 50 Prozent aller Landkreisausgaben stehen nur knapp 32 Prozent Erträge in diesem Bereich gegenüber. Somit ist ein hohes Defizit im Sozialetat vorprogrammiert. NImmt man die Kosten der Jugendarbeit dazu, betragen die Ausgaben sogar 70 Prozent des Gesamthaushalts.

[image=5e1764bf785549ede64ccce8]Die Ausgaben betreffen die Bereiche Versorgung und Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, soziale Einrichtungen (z.B. Pflege), Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Hilfen für Heimkehrer und politische Häftlinge, Landesblindengeld, Wohngeld, soziale Leistungen (z.B. Krankenversorgung). Neu sind Ausgaben für "Bildung und Teilhabe" nach dem Bundeskindergeldgesetzes, es werden Kosten in Höhe von 161.000 Euro erwaretet.

Einzelne Fragen der Ausschussmitglieder wurden rasch beantwortet. Zu den Kosten des Gesundheitsamtes gab es keine Fragen aus dem Ausschuss.

Neben den gesezlich geregelten Ausgaben des Landkreises gibt es noch zahlreiche freiwillige Förderungen, also Kosten die entstehen, weil Zuschussanträge von den politischen Vertrtetern als förderungswürdig eingeschätzt wurden. Dazu gehören beispielsweise pauschale Beihilfen für die fünf Wohlfahrtsverbände, die Schuldnerberatung, das Frauenschutzhaus, Ausländersozialberatung, Suchtberatung und die AIDS-Hilfe. Es gab zwar Fragen, aber keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeiten aller Zuschussanträge und den gewährten Förderungen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband beantragte im Herbst 4.750 Euro für eine Wanderausstellung, allerdings gibt es dafür keine öffentlichen Gelder. Diese Information erreichte die Ausschussmitglieder erst in der laufenden Sitzung.

Den Detailvortrag mit allen haushaltsrelevanten Zahlen, der den Ausschussmitgliedern präsentiert wurde, veröffentlichen wir hier:Präsentation_TH_50_2012



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