Die Linke: "Landesregierung geht fahrlässig mit Asbest-Transporten und Ablagerungen in Niedersachsen um"


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Die Linke im Landtag hat den Umgang der Landesregierung mit Asbest-Abfällen und -Altlasten in Niedersachsen kritisiert. Anlass ist ein Gutachten, das Kurt Herzog, der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, heute gemeinsam mit Klaus Koch, Leitung vom Umweltnetzwerk Hamburg und dem Dipl. Ing. Peter Gebhardt vor Journalisten in Hannover vorstellte. Die beiden Experten waren von der Linksfraktion beauftragt worden, die Umweltauswirkungen der geplanten Transporte von Asbestabfällen der Asbestaltlast Wunstorf-Luthe per LKW zu anderen Deponien zu untersuchen. „Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der jetzige Umgang mit Asbestabfällen die Bevölkerung gefährdet – und zwar beim Haldenaufriss, beim Beladen, beim Transport und beim Abladen auf Deponien. Um gesundheitsgefährdende Folgen zu vermeiden, braucht es entsprechend veränderte Vorgaben,“, sagte Herzog.


Die Asbest-Altlast in Wunstorf sei nicht die einzige Gefährdung durch Asbest in Niedersachsen. „In Zukunft muss man von riesigen Mengen Asbest ausgehen, die aufgrund von Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen werden. Ausgerechnet die niedersächsische Landesregierung hat im Jahr 2009 die Sicherheitsanforderungen derartig aufgeweicht, dass zusätzliche Gefahren von Asbesttransporten für die Allgemeinheit ausgehen können“, so Herzog. In der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hatte die Landesregierung angesichts des Falls Wunstorf-Luthe eine Änderung des LAGA-Merkblattes 23 erwirkt, um auch unverpackte Asbestabfälle zu Deponien transportieren und dort lagern zu können. Diese sogenannte „Lex Wunstorf“ sollte den Transport von unverpackten Asbestabfällen in ungesicherten LKW-Muldenkippern und die unverpackte Lagerung auf Deponien ermöglichen. „Dies wollen wir mit einem Antrag im Landtag rückgängig machen – und das Gutachten ist die Grundlage dafür“, betonte Herzog.

In dem Antrag fordert die Linksfraktion die Landesregierung auf, die Rechtsgrundlage mittels einer Initiative in der LAGA so zu ändern, dass Asbest-Abfälle nur verpackt, z.B. in Big Bags, transportiert und abgelagert werden dürfen.

Vom Umweltnetzwerk wird kritisiert, dass die Landesregierung im Fall Wunstorf-Luthe zum Beweis der Umwelt-Unbedenklichkeit der geplanten Transporte ausschließlich die beauftragten TÜV-Gutachten herangezogen habe. Die TÜV-Messungen seien jedoch in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft gewesen. So sei nur bei einem der drei Transporte Material verwendet worden, dessen Asbestgehalt bei mehr als einem Prozent gelegen habe. „Es ist ausdrücklich kein Material mit dem gefährlichen Blauasbest verwendet worden, obwohl es auf der Halde vorhanden ist“, sagte Koch. Damit sei das verwendete Material überhaupt nicht repräsentativ gewesen für den Abfall, der auf der Wunstorfer Deponie lagert. „Die TÜV-Messungen sind insgesamt unzureichend dokumentiert und entsprechen nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, so Gebhardt.

Bei den TÜV-Messfahrten hätten außerdem Bedingungen vorgeherrscht, die nicht der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) entsprächen. „Die Luftfeuchtigkeit ist zu hoch gewesen, so dass sich die Messgeräte mehrfach von selber abschalteten und die erforderlichen Messzeiten nicht eingehalten werden konnten“, erklärte der Umweltingenieur Peter Gebhardt. Auch das vom TÜV vorgelegte zweite Gutachten zu den Transport- Sicherheitsanforderungen sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Nicht untersucht worden sei beispielsweise die Freisetzung von Asbestfasern beim Abkippen auf den Zieldeponien. Keine Erkenntnisse gebe es auch zu Freisetzungen, die während des Transports durch Wasseraustritte erfolgen könnten. Diese Gefahr bestehe jedoch bei einem großen Teil (ca. 40 Prozent) der abgelagerten Asbestmaterialien, wenn es zu Erschütterungen käme. „Bei einem Unfall könnten sich die krebserregenden Fasern weiträumig verteilen, besonders bei trockenem heißen Wetter und Wind. „Zur Gefährdungsabschätzung hätte ein umfassendes Worst-Case-Szenario erstellt werden müssen“, betonte Gebhardt.

Herzog wies darauf hin, dass es nach wie vor keinen Beschluss der politischen Gremien der Region Hannover gebe, die Fulgurit-Asbest-Altlast nach dem Scheitern des Abtransportes nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in Wunstorf zu belassen und vor Ort zu sanieren. Zwei durch die Region Hannover selbst in Auftrag gegebene Gutachten aus dem Jahr 2009 hätten aber gezeigt, dass eine Sanierung der Asbesthalde vor Ort nach dem Stand der Technik machbar sei und wesentlich geringere Kosten verursachen würde als eine Deponieumlagerung. „Nach allem, was wir bisher in diesem Zusammenhang erlebt haben, muss die Region umgehend so einen Beschluss fassen, der auch verbindlich für das Verwaltungshandeln ist. Dafür hat die Landesregierung als Fach- und Dienstaufsichtsbehörde der Region Hannover Sorge zu tragen“, forderte Herzog.


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