Die Linke:"Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen gesetzlich verankern"




Anlässlich des „Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ am kommenden Sonntag fordert Die Linke im Landtag, die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen in die gesetzlichen Leistungen aufzunehmen. Bisher wird das Geld als sogenannte freiwillige Leistung bereitgestellt - zunächst vorgesehene Kürzungen der Mittel konnte mehrere Jahren hintereinander nur durch massive Proteste abgewehrt werden. „Das hat zur Folge, dass diese Einrichtungen keine langfristige Planungssicherheit haben. Die Aufnahme in die gesetzlichen Leistungen wäre ein wirklicher Beitrag dazu, die Gewalt an Frauen nachhaltig zu bekämpfen“, sagte die Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Kreszentia Flauger. Sie betonte die wichtige Rolle der Frauenhäuser und Beratungsstellen. „Gewalt gegen Frauen ist ein widerwärtiges gesellschaftliches Phänomen, das zurzeit leider sogar wieder zunimmt“, beklagt Flauger.

Frauenhäuser und Beratungsstellen verfügen über ein breites Hilfsangebot: Sie bieten den betroffenen Frauen nicht nur Soforthilfe und Zuflucht an, sondern entwickeln mit ihnen auch Perspektiven für den Weg in ein neues gewaltfreies Leben. „Außerdem leisten sie wichtige Präventivarbeit und stellen die notwendigen Fortbildungsangebote für Polizei, Rettungskräfte und Pädagogen bereit“, betont Flauger. Hervorzuheben seien auch die Öffentlichkeitskampagnen, die beispielsweise über die Gefahr der K.-o.-Tropfen aufgeklärt haben. „Die betreffenden Einrichtungen wurden von engagierten Frauen gegen viele Widerstände ins Leben gerufen. Sie haben lange schon gesetzliche Aufgaben übernommen, obwohl eine ausreichende Finanzierung immer wieder infrage gestellt wurde. Das muss sich dringend ändern!“


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