[image=5e1764c3785549ede64ccdce]Niedersachsen setzt die vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 geforderte Neuorganisation der Sicherungsverwahrung pünktlich und verfassungskonform um. Das hat der rechtspolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Uwe Biester, während der heutigen aktuellen Stunde erneut bekräftigt. „Anders als manche anderen Bundesländer, muss Niedersachsen definitiv keine Schwerverbrecher auf freien Fuß lassen, weil vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Fristen nicht eingehalten worden sind", sagte der CDU-Rechtsexperte. „Mit der Abteilung zur Sicherungsverwahrung in der JVA Rosdorf, zusätzlichen Therapieangeboten und dem neuen Sicherungsverwahrungsgesetz sorgen wir in Niedersachsen nicht nur für Rechtssicherheit, sondern vor allem für tatsächliche Sicherheit für die Bevölkerung."
Kritik übte Biester an der Haltung von SPD-Schattenkandidatin Anke Pörksen in dieser Frage. „Wer sich wie Frau Pörksen als Gegnerin der Sicherungsverwahrung outet und mehrfach die schnelle Freilassung aller seinerzeit von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffenen Sicherungsverwahrten fordert, verwechselt Täter- mit Opferschutz." Biester sagte: „Dass man allein mit solchen Gedanken mit der Gesundheit von Opfern von Straftaten spielt, sollte klar sein. Ebenso, dass sich eben nicht jeder gefährliche Straftäter therapieren lässt oder lassen will, wie es sich die SPD-Schatten-Justizministerin vielleicht wünscht."
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