Dringender Handlungsbedarf - Oesterhelweg fragt nach Verkehrssituation am Fümmelsee




Hannover/Wolfenbüttel. Angesichts der offenkundigen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung an der Landesstraße 614 am Fümmelsee (WolfenbüttelHeute.de berichtete) hat der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg die Initiative ergriffen und sich mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt.

Oesterhelweg: „Ich stimme Wolfenbüttels Bürgermeister Thomas Pink ausdrücklich zu, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wenn behördliches Handeln verweigert wird, dann muss das Verkehrsministerium es richten. Ich setze darauf, dass meine Fragen zügig beantwortet werden und baldigst Abhilfe geschaffen wird, damit dieses schöne Bad ohne größere Risiken erreicht werden kann. Wenigstens eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Freibadsaison müsste doch zu machen sein!“


Hier die Anfrage im Wortlaut:

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU)
Wie beurteilt die Landesregierung die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Landesstraße 651 am Fümmelsee in Wolfenbüttel?

Die Wolfenbütteler Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 31. Juli 2013 unter der Überschrift „Stadt fordert Tempo 50 auf der Landesstraße am Fümmelsee“ über die Bemühungen der Stadt Wolfenbüttel, für die Landesstraße 614 am stark frequentierten Fümmelsee eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h außerhalb der Ortslage durchzusetzen. Die Zeitung berichtet weiter, dass vermehrt Beschwerden über zu schnelles Fahren in diesem Abschnitt vorliegen und die bis 2003 gültige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h damals auf 70 km/h erhöht worden sei, um eine „Vereinheitlichung“ im Landkreis Wolfenbüttel zu erreichen. Gleichzeitig wird festgestellt, dass sich die Besucherzahlen des Bades deutlich erhöht haben und der Wolfenbütteler Schwimmverein als Betreiber zudem eine Kooperation mit zwei Kindertagesstätten abgeschlossen hat. Die Haltestelle für die zum Bad führende Buslinie liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Überquerungshilfen sind nicht vorhanden.

Die Stadt Wolfenbüttel hat bereits 2011 eine Anfrage an die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel gerichtet, aber bislang keine Antwort erhalten. Nur gegenüber der Presse hat der Leiter der Behörde offenbar seine ablehnende Haltung kundgetan.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die zuständige Landesbaubehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel seit 2011 keine Stellungnahme auf die entsprechende Anfrage der Stadt Wolfenbüttel abgegeben hat?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die zuständige Behörde im Jahre 2003 die damalige Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 auf 70 km/h angehoben hat, weil, so die Zeitung, eine „Vereinheitlichung“ angestrebt worden sei und es „bei uns im Landkreis Wolfenbüttel“ nur „an dieser einen Stelle Tempo 60“ gegeben habe?
3. Ist es üblich, dass Maßnahmen nicht an wirklich vorliegenden Verhältnissen und Notwendigkeiten, sondern am Wunsch der „Vereinheitlichung“ ausgerichtet werden?
4. An welchen Stellen im Landkreis liegen ähnliche Verhältnisse (Besucherfrequenz, Kinder und Jugendliche, Landesstraße außerhalb der Ortslage etc.) wie an der Landesstraße 614 am Fümmelsee vor?
5. Erkennt die Landesregierung die Tatsache an, dass sich seit 2003 einiges geändert hat, sich bspw. die Besucherzahl erhöht hat und die Verkehrsbelastung sowie auch die Zahl der zu schnell fahrenden Fahrzeuge zugenommen hat?
6. Beabsichtigt die Landesregierung eine Überprüfung der nur gegenüber der Presse kommunizierten Entscheidung des Behördenleiters, der auf die Möglichkeit einer Entscheidung durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hinweist.
7. Ist die Landesregierung bereit, in der Freibadsaison eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h anzuordnen?


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