E-Scooter-Verleih für Wolfenbüttel - Keine Lösung in Sicht

Im Mai letzten Jahres hatte die Politik der Verwaltung den Auftrag erteilt, Gespräche mit Anbietern aufzunehmen. Doch offenbar sind diese bislang erfolglos geblieben.

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Symbolbild | Foto: Axel Otto

Wolfenbüttel. Bislang ist die Stadt Wolfenbüttel E-Scooter freie Zone. Im Mai letzten Jahres hatte die Politik der Verwaltung den Auftrag erteilt, Gespräche mit Anbietern von E-Scooter-Verleihsystemen aufzunehmen. Doch offenbar haben diese immer noch nicht zum Erfolg geführt, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt.



Da es in den Nachbarkommunen durchaus auch negative Erfahrungen mit den Rollern gibt, hatte die Stadt die Absicht, mit einem eigenen Konzept an die Sache heranzugehen und hierfür einen geeigneten Partner zu finden. Der Bauausschuss hatte sich für eine Mischform ausgesprochen. So sollen in einigen stark frequentierten Bereichen der Stadt Roller nur in bestimmten Bereichen abgestellt werden dürfen, in den anderen Teilen nach dem Free-Floating-Prinzip. Das heißt, man stellt das Gefährt gerade da ab, wo man seine Fahrt beendet hat.

Gespräche noch nicht erfolgreich


Doch möglicherweise ist diese Mischform für die Anbieter zu unattraktiv. Die Stadt Wolfenbüttel teilt mit, dass man im letzten Jahr auf Grund des Beschlusses der Politik mit Betreibern Gespräche aufgenommen habe. "Trotz des grundsätzlichen Interesses verschiedener Anbieter, konnte noch kein Einvernehmen mit den Anbietern erzielt werden", teilt Stadtsprecher Thorsten Raedlein mit. In der politischen Debatte zur Verwaltungsvorlage habe es zahlreiche Bedenken und Hinweise gegeben. Die Verwaltung werde eine Kooperationsvereinbarung daher nur abschließen, wenn alle Rahmenbedingungen stimmten.

Verbot nicht möglich


Ziel sei aber weiterhin, eine unabgestimmte Markteinführung möglichst zu verhindern. In der Beschlussvorlage hatte es bezüglich des Szenarios "Kein E-Scooter Verleih in Wolfenbüttel" geheißen, dass es rechtlich vermutlich nicht möglich sei, dass die Stadt den Verleih von E-Scootern im öffentlichen Raum verbieten könne. Die Praxis in anderen Städte hätte jedoch gezeigt, dass die Anbieter ungern oder gar nicht ohne Kooperationsvereinbarung in Städten agierten.


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