Wolfenbüttel. Bislang ist die Stadt Wolfenbüttel E-Scooter freie Zone - zumindest was die Möglichkeit angeht, einen Leih-Roller zu nutzen. Bereits im Mai 2022 hatte die Politik der Verwaltung den Auftrag erteilt, Gespräche mit Anbietern von E-Scooter-Verleihsystemen aufzunehmen. Nachdem die Stadt im Februar letzten Jahres auf Anfrage von regionalHeute.de mitgeteilt hatte, dass die Gespräche noch nicht zu einem Erfolg geführt hätten, blieb unsere Nachfrage ein Jahr später unbeantwortet.
Die Stadt Wolfenbüttel hatte im Februar 2023 mitgeteilt, dass man auf Grund des Beschlusses der Politik mit Betreibern Gespräche aufgenommen habe. "Trotz des grundsätzlichen Interesses verschiedener Anbieter, konnte noch kein Einvernehmen mit den Anbietern erzielt werden", teilt Stadtsprecher Thorsten Raedlein damals mit. In der politischen Debatte zur Verwaltungsvorlage habe es zahlreiche Bedenken und Hinweise gegeben. Die Verwaltung werde eine Kooperationsvereinbarung daher nur abschließen, wenn alle Rahmenbedingungen stimmten.
Fragen ohne Antwort
Ende Januar diese Jahres wollten wir nun wissen, ob es in dieser Sache etwas Neues gibt. "Werden noch Gespräche mit Anbietern geführt? Wie bewertet die Stadt die Chance, dass es noch zu einer Einigung kommt? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Verleiher ohne Kooperation mit der Stadt ansiedelt?", lauteten unsere Fragen. Doch bis heute und auch auf mehrfache Nachfrage blieben diese seitens der Stadt unbeantwortet.
Vorgaben der Politik
Die Politik hatte seinerzeit die Vorgabe gemacht, ein Verleihsystem nur in Mischform zuzulassen. So sollen in einigen stark frequentierten Bereichen der Stadt Roller nur in bestimmten Bereichen abgestellt werden dürfen, in den anderen Teilen nach dem Free-Floating-Prinzip. Das heißt, man stellt das Gefährt gerade da ab, wo man seine Fahrt beendet hat. Zudem hatte die Stadt klargestellt, dass Leihanbieter auch ohne Kooperation mit der Stadt an den Markt gehen könnten. Rechtlich verhindern ließe sich das wohl nicht. Die Praxis in anderen Städte hätte jedoch gezeigt, dass die Anbieter ungern oder gar nicht ohne Kooperationsvereinbarung agierten.
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