Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Roland Zielke, spricht sich dafür aus, die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung zu versachlichen.
„Die Bundesjustizministerin weist zu Recht darauf hin, dass die EU-Richtlinie derzeit von der Kommission evaluiert wird. Es ist wenig sinnvoll eine Richtlinie umzusetzen, die schon bald novelliert wird.“ Der FDP-Rechtsexperte verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass neben Deutschland mehrere EU-Staaten die Richtlinie wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht umsetzen. Auch die Tatsache, dass sowohl der europäische als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte die Richtlinie für problematisch halten, sei Zielke zufolge ein Hinweis darauf, dass es nicht bei der 6-monatigen Speicherfrist bleiben wird.
Zielke weist zudem darauf hin, dass bei der Aufklärung der Verbrechen der Zwickauer Rechtsterroristen die Vorratsdatenspeicherung wenig hilfreich wäre. „Die Kapitalverbrechen der NSU liegen etliche Jahre zurück. Ich kenne niemanden, der Kommunikationsdaten so lange speichern will,“ so der FDP-Rechtspolitiker. Auch bei der Online-Kriminalität im Zusammenhang mit Kinderpornographie bestätigte das Niedersächsische Innenministerium im Mai 2011, dass nach dem Wegfall der alten Vorratsdatenspeicherung 2010 „keine Auswirkungen auf die Aufklärungsquote“ festzustellen sind.
Zielke sieht die Bundesrepublik auch nicht unter besonderem zeitlichen Druck gegenüber Brüssel. „Beim VW-Gesetz streiten sich die Bundesregierung und das Land Niedersachsen seit Jahren mit der Kommission. Den gleichen Eifer wünsche ich mir bei der Wahrung unserer Grundrechte!“ Zielke fordert, dass jede Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verhindern müsse, dass 80 Millionen Bundesbürger unter Generalverdacht gestellt werden. Als Rechtsstaatspartei begreife die FDP das als ihre Verpflichtung, erklärt der FDP-Rechtsexperte.
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