[image=5e1764c4785549ede64cce0d]Mit dem geplanten neuen Rettungsdienstgesetz wollen FDP- und CDU-Fraktion den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum geben. Der Gesetzentwurf war heute Thema im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages. „Die Kommunen als Träger der Rettungsdienste sollen selbst entscheiden können, ob sie öffentlich ausschreiben oder eine Konzession vergeben wollen“, erklärt Jan-Christoph Oetjen, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Damit machen wir das Gesetz zugleich europarechtskonform.“
Beim Konzessionsmodell verhandeln nicht mehr die Kommunen mit den Kostenträgern (Krankenkassen), sondern die Rettungsdienstleister direkt. Sie tragen dann auch das wirtschaftliche Risiko. Beim Submissionsmodell dagegen verhandeln die Kommunen selbst mit den Kostenträgern und vergüten dann den Rettungsdienstleister. „Uns war wichtig, dass sich Kommunen zwischen beiden Modellen entscheiden können“, sagt Oetjen. Im Gesetzentwurf ist außerdem vorgesehen, dass die Kommunen die Eignung des Rettungsdienstleisters, am Katastrophenschutz mitzuwirken, berücksichtigen können. Es ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. „Das haben wir aus Wettbewerbsgründen offengelassen“, erläutert der FDP-Innenpolitiker.
Die geplante Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück, dass vor etwa einem Jahr gefällt worden war. Demnach besteht für Kommunen keine EU-weite Ausschreibungspflicht, sondern lediglich eine Bekanntgabepflicht.
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