Hannover/ Wolfenbüttel. Als völlig unzureichend kritisiert der Wolfenbütteler bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Björn Försterling, den neuen Ganztagsschulerlass der Kultusministerin.
"Die Schulleiter wollen Rechtssicherheit mit dem neuen Erlass und was sie bekommen ist ein x-Faktor der Unsicherheit", so der FDP-Bildungsexperte. In dem neuen Erlass sei zwar geregelt, dass künftig auf einen teilnehmerbezogenen Zuschlag umgestellt werde, die Höhe dieses Zuschlags bleibe jedoch vollkommen unklar. Hier sei ein noch zu bestimmender Faktor im Erlass vorgesehen. "Die Ministerin spricht zwar von einer Anhebung der Ausstattung auf 60 Prozent. Aber das steht nicht im Erlass“, wundert sich Försterling. Wenn jetzt überraschend viele Schüler die Angebote nutzten, könne es sein, dass am Ende die Schulen mit nur 50 Prozent auskommen müssen. Es bleibt Försterling zufolge also die Frage, welchen Gestaltungsspielraum die Schulen tatsächlich haben. Försterling: „Aus meiner Sicht kann keine Schule aufgrund dieses Erlasses mit einer konkreten Planung zum nächsten Schuljahr beginnen. Es herrscht trotz Erlass weiter Unklarheit. Die Planlosigkeit der Ministerin müssen mal wieder die Schulen ausbaden."
Auch der Bestandsschutz für die bestehenden offenen Ganztagsschulen ist Försterling zufolge nicht im Erlass zu finden. "Gerade im ländlichen Raum profitieren Schulen von der klassenbezogenen Zuweisung. Diese Schulen fürchten jetzt um ihr bisheriges Angebot. Im Landtag hatte die Ministerin noch Bestandsschutz versprochen. Im neuen Erlass dazu kein Wort. Die Schulen müssen sich aber auf die Ankündigungen der Ministerin verlassen können", so Försterling.
"Der Ministerin hätte es auch gut angestanden sich bei den Lehrkräften zu bedanken, die diese Ressourcen für sie erwirtschaften. Aber wie so oft hat die Ministerin für die Lehrkräfte nichts übrig", so Försterling. „Die Maßnahmen sind nur zu finanzieren, weil die Ministerin über 40.000 Lehrkräfte mit dem Verzicht auf die versprochene Altersermäßigung und der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer belastet.“
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