Wolfenbüttel. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Ausgaben für ein iPad für eine Schülerin, deren Familie Hartz IV bezieht, nicht durch das Jobcenter bezahlt werden muss (regionalHeute.de berichtete). Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Björn Försterling gibt dazu ein Statement in einer Pressemitteilung der FDP ab. Dies veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.
"Dass heutzutage dazu noch Urteile gefällt werden müssen, zeigt, wie sehr Niedersachsen in der Digitalisierung hinterherhängt. Mit der von der FDP unlängst geforderten Anerkennung digitaler Endgeräte als Lernmittel wäre das obsolet. Und nicht zuletzt reden spätestens seit den pandemiebedingten Schulschließungen alle darüber, dass digitale Endgeräte für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler übernommen werden müssen. Allein die Geräte lassen auf sich warten. An diesem Urteil zeigt sich mal wieder, dass die Schülerinnen und Schüler nichts dadurch gewinnen, dass der Kultusminister durchs Land reist und Förderbescheide übergibt. Die Schülerinnen und Schüler brauchen Geräte, keine wohlwollenden Worte."
mehr News aus Wolfenbüttel