Wolfenbüttel. Landtagsvizepräsident Frank Oesterhelweg, MdL, unterrichtete sich am 2. August in Haverlah und versprach Unterstützung bei der Schaffung von Bauland und warnte vor Eingriffen in die Aktionsfähigkeit der Ortsfeuerwehr.
Gemeinsam mit Samtgemeindeverbandsvorsitzendem Norbert Löhr informierte sich der CDU Landesvorsitzende über die Situation in Haverlah. Seit einem Jahr ist der letzte Bauplatz vergeben. Die Gemeinde bemüht sich mit Unterstützung der Samtgemeinde Baddeckenstedt um die Schaffung eines neuen Baugebietes. Dazu soll am Westrand des Ortes parallel zur Straße „Sehlder Weges“ eine neue Straße mit beidseitiger Bebauung entstehen. Leider droht die Gefahr, daß durch eine Veränderung des Raumordnungsprogramms des Regionalverbandes Braunschweig diese Möglichkeit verbaut wird. Oesterhelweg kündigte an, die Gemeinde durch einen Änderungsantrag in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Braunschweig, der er angehört, zu unterstützen. Der Landtagsabgeordnete Marcus Bosse hatte eine solche Aktion kürzlich in einem Gespräch mit Gemeindevertretern abgelehnt.
Feuerwehrgerätehäuser
CDU Fraktionsvorsitzender Jochen-Konrad Fromme machte die Besucher auf Probleme durch die Bauvorschriften für Feuerwehrgerätehäuser hin. Die maßgebende DIN-Vorschrift 14092 „Planung von Feuerwehrgerätehäusern“ führt zu umfangreichen Investitionsnotwendigkeiten, wenn Teile des alten Sportheimes an der Pascheburg, die gegenwärtig von der Feuerwehr genutzt werden, für eine gemeindliche Einrichtung in Anspruch genommen werden, wie das gegenwärtig diskutiert wird. Fromme stellte in Frage, ob die nach dieser Vorschrift vorgegebenen Räume in diesem Umfang wirklich notwendig seien und bat Oesterhelweg um Unterstützung dafür praktische Notwendigkeiten und theoretische Anforderungen bei einem vertretbaren finanziellen Aufwand in Einklang zu bringen.
Stellvertretender Ortsbrandmeister Florian Wissel machte deutlich, daß die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für die Arbeit der Feuerwehr erfüllt sein müssen. Gegenwärtig sei das der Fall. Oesterhelweg versprach sich in die Diskussion um die Ausstattungsstandards einzubringen, machte aber darauf aufmerksam, daß es sich um geltende Vorschriften handle, die – solange
sie in Kraft seien – einzuhalten sind. Wenn durch Eingriffe in das bisherige System des Gebäudes der Raumbestand für die Feuerwehr verändert wird, sei die Samtgemeinde zur Herstellung eines vorschriftsmäßigen Gebäudes verpflichtet und ohne die entsprechenden Investitionen die Arbeit der Ortsfeuerwehr und damit der Brandschutz nicht mehr gesichert.
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