Gefährdung des Straßenverkehrs


Symbolbild/Foto: Robert Braumann
Symbolbild/Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Cremlingen. Die 19 Jahre alte Fahrerin eines VW Polo soll auf der L 625 in Höhe Hötzum in Fahrtrichtung Braunschweig trotz eines Überholverbotes in einer langgezogenen Kurve einen Ford überholt haben. Als sie auf gleicher Höhe mit dem zu überholenden Ford war, kam ihr ein Pkw entgegen. Um dem entgegenkommenden Pkw auszuweichen, lenkte sie ihren Polo nach rechts. Der dort fahrende 35 Jahre alte Führer des Pkw Ford bemerkte das Fahrmanöver der Polofahrerin und lenkte seinen Pkw ebenfalls nach rechts, um den drohenden Zusammenstoß mit dem Polo zu vermeiden. Dadurch befuhr er den unbefestigten Seitenstreifen. Obwohl der Fahrer des Ford auswich, kam es zu einer Berührung zwischen Polo und Ford, wodurch geringer Sachschaden entstanden ist. Der Polofahrerin wird somit vorgeworfen, an einer unübersichtlichen Stelle überholt zu haben, obwohl das Überholen dort verboten war. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Führer des entgegenkommenden Pkw wurde ebenfalls gefährdet. Da dieser Pkw nicht anhielt, sind Fahrer und Fahrzeugkennzeichen zurzeit nicht bekannt.


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