Sickte. Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung unserer aller Lebensräume bei. Allerdings können diese Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen herbeiführen. Bei Ortsbesichtigungen durch das Ordnungsamt der Samtgemeinde Sickte oder auch Hinweise aus der Bevölkerung wird oft deutlich, dass Bäume, Hecken und Sträucher nicht nach der geltenden Rechtslage zurückgeschnitten wurden. Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bittet das Ordnungsamt der Samtgemeinde Sickte: Schneiden Sie Bäume, Hecken, und Sträucher an Straßen, Wegen und Gehwegen, Straßeneinmündungen, Kreuzungen, im Bereich von Straßenlampen und Schildern rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können und Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.
Weiterhin gehören auch das Kehren des Gehweges und der Entwässerungsrinne bis zur Mitte der Straße sowie das Beseitigen des Unkrauts in diesem Bereich zu den Pflichten der Anlieger. Das was die Samtgemeindeverwaltung von ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern fordert, betrifft sie natürlich selbst auch. Das Frühjahr lässt Bäume, Hecken, Sträucher und Unkraut gen Himmel wuchern und fordert den Dauereinsatz der Bauhof-Mitarbeiter sowie beauftragter Unternehmen. Kraft und Budget der Samtgemeinde und ihrer fünf Mitgliedsgemeinden sind allerdings begrenzt, sodass es etwas Zeit braucht, alle öffentlichen Grünflächen zu pflegen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. In einigen Ortsteilen haben Bürgerinnen und Bürger Patenschaften für die Pflege von Grünflächen und Blumenbeeten übernommen. Für dieses Engagement sind wir sehr dankbar. So können wir die grünen und blühenden Ortsbilder aller Gemeinden der Samtgemeinde Sickte erhalten und verbessern.
Gefahr für Fußgänger: Ordnungsamt fordert auf, Bäume und Hecken rechtzeitig zurückzuschneiden
Dies berichtet die Samtgemeinde Sickte.
Symbolbild. | Foto: Pixabay
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