Wolfenbüttel. Die finanzielle Förderung der Freiwilligenagentur Wolfenbüttel durch die Stadt im laufenden Jahr konnte der Sozialausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag nicht beschließen. Die Fraktionen haben noch Beratungsbedarf. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause soll das Thema nochmals auf den Tisch.
Mit in die Beratung nehmen die Fraktionen zum einen die Argumente der Verwaltung, den Verein nur mit maximal 8000 Euro für das Basisgeschäft zu unterstützen, zum anderen die Ausführungen von Astrid Hunke-Eggeling von der Freiwilligenagentur auch die Kursangebote mitzufinanzieren. Diese sollen nämlich, so die Verwaltung, gemäß der aktuellen Förderpraxis, ohne Zuwendung bleiben.
Die „Richtlinien der Stadt Wolfenbüttel zur Förderung der Jugendarbeit“ sehen nur Zuschüsse für Fahrten und Lager, außerschulische Seminare der Jugendarbeit, Ausbildungsseminare, internationale Jugendbegegnungen, besondere Jugendpflegemaßnahmen, Anschaffungen für die Jugendarbeit, Baumaßnahmen und Jugendgruppenleiter vor. Im vergangenen Jahr wurden die Break- und Streetdance-Kurse als besondere und einmalige Angebote unter „sonstigen Jugendpflegemaßnahmen“ subsumiert, während der Kurs für die Frauen mit Migrationshintergrund „außerhalb der Richtlinienförderung“ als Einzelentscheidung gefördert wurde.
Eine regelmäßige Förderung stets inhaltsgleicher Kurse „vor Ort“ in Wolfenbüttel sei nach den Richtlinien jedoch nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang sei, soi die Verwaltung, zudem zu bedenken, dass auch andere in Wolfenbüttel ansässige Institutionen regelmäßig Kurse anböten und dass - soweit es sich um Maßnahmen im Rahmen von Jugendsozialarbeit handele - der Landkreis Wolfenbüttel erster, weil zuständiger Ansprechpartner für eine Förderung sei. Beim Angebot derartiger Kurse der Freiwilligenagentur Wolfenbüttel komme deshalb für den Verein in Betracht, von der Stadt Wolfenbüttel Übungsleiterzuschüsse nach den städtischen Sportförderrichtlinien zu erhalten; diese seien auch in der Vergangenheit über den Kreissportbund Wolfenbüttel beantragt und gewährt worden.
Astrid Hunke-Eggeling warb für eine Förderung des Kursangebots. Da die Freiwilligenagentur inklusiv arbeite, komme es sehr häufig vor, dass die Angebote atypisch zu den geltenden Fassungen der Kommunen verliefen. Zentrales Thema der Inklusion und somit eine Grundlage in der Arbeit der Agentur sei‚ vorhandene Strukturen zu verändern und an die Nutzer, zum Beispiel Frauen mit muslemischem Hintergrund anzupassen, so dass Förderungen greifen könnten. Auch in diesem Bereich arbeiteten junge Menschen mit Erwachsenen. Der vorhandene Katalog in den Richtlinien der Stadt Wolfenbüttel zur Förderung der Jugendarbeit müsste demnach erweitre oder angepasst werden.
Die in den Anträgen genannten Breakdance- und Hip-Hop-Kurse dienten dazu, Kinder und Jugendliche zu akquirieren, die langfristig zu Übungsleitern sowie Jugendgruppenleitern ausgebildet werden. Diese würden im Bereich Sport ebenso eingesetzt wie im Bereich Soziales. Da Übungsleiter und Gruppenleiter auch Tätigkeitsfelder haben müssen, um ihre Kenntnisse anzuwenden – und zwar direkt im Anschluss an die Ausbildung – halte die Freiwilligenagentur auch die dazu notwendigen Kurse vor. Diese Kurse kämen Jugendlichen, Erwachsenen und auch Senioren zu Gute, die Bürger der Stadt Wolfenbüttel seien.
Eckbert Schulze (CDU) warf ein, dass in Angelegenheiten der Jugendsozialarbeit die Stadt der falsche Ansprechpartner sei, hier müsse sich die Freiwilligenagentur an den Landkreis wenden. Torsten Ohms (SPD) regte an, wenigstens einen Teil der beantragten Mittel für das Kursangebot (rund 2000 Euro) zur Verfügung zu stellen. Ausschussvorsitzende Elke Wesche (SPD) sprach sich daher dafür aus, die Vorlage nochmals in den Fraktionen zu besprechen.
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