Schladen-Werla. Die Gemeinde Schladen-Werla weist auf die Einhaltung der Reinigungspflicht entsprechend der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schladen-Werla hin. Erneut sei festzustellen, dass die durchzuführende Straßenreinigung innerhalb der Gemeinde in vielen Fällen nicht oder nur unzureichend vorgenommen werde.
Wie die Gemeinde mitteilte umfasse dieStraßenreinigung insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und sonstigem Unrat. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten dieser Reinigungspflicht einmal wöchentlich nachzukommen. Dadurch trägt jeder Einzelne tatkräftig zu einem gepflegten Ortsbild im Sinne der Aktion "Saubere Gemeinde" dazu seinen Teil bei.
Darüber hinaus ist auch die Gemeinde Schladen-Werla ihrerseits bemüht ein positives Erscheinungsbild für die Bürger zu erreichen. In diesem Sinne sei es erforderlich, dass jeder Einzelne mithilft und der jeweiligen Verpflichtung nachkomme. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass alle Anlieger verpflichtet sind ihren Gehweg und die Gosse zu reinigen
Gemeinde weist auf Einhaltung der Reinigungspflicht hin
Bürger sollen ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner
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