Achtung, Herbsternte: Was Autofahrer und Landwirte wissen müssen

Der Landkreis Wolfenbüttel weist auf die Gefahren der beginnenden Mais- und Rübenernte hin

Während der Herbsternte sind viele Erntefahrzeuge unterwegs.
Während der Herbsternte sind viele Erntefahrzeuge unterwegs. | Foto: Landkreis Wolfenbüttel

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Landkreis Wolfenbüttel. Die Mais- und Rübenernte beginnt und der Landkreis Wolfenbüttel bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in einer Pressemitteilung dringend um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.



Die Rübenanlieferung in der Zuckerfabrik in Schladen beginnt ab dem 3. September 2026. Ungefähr zeitgleich beginne auch die Maisernte.

Aufpassen: Verschmutzte Straßen und Personen auf der Fahrbahn möglich


Während der Ernte müsse mit stehenden oder langsam fahrenden Ernte- und Transportfahrzeugen gerechnet werden, die von der Straße in Feldwege oder Feldausfahrten und umgekehrt einbiegen können. Auch hätten die Geräte oft Überbreite und könnten beim Abbiegen ausschwenken. Gerade bei typischem Herbstwetter mit Nebel, Regen und früh einsetzender Dämmerung seien diese schlecht oder spät zu erkennen. Warnhinweise und Schilder sind unbedingt zu beachten.

Trotz häufiger Reinigung verbleibe, je nach Witterung, aufgrund der tonigen Böden ein feiner Schmutzfilm auf der Straße, der durchaus genauso rutschig werden könne wie ein Ölfilm.

Besondere Rücksicht bittet der Landkreis, auf die Personen zu nehmen, die zu Fuß auf der Straße unterwegs sind, um die Straße abzusichern oder nach Verschmutzungen wieder zu reinigen.

Verursacher müssen erntebedingten Schmutz auf Straßen beseitigen


Wichtig für Landwirtinnen und Landwirte: Viele Verkehrsunfälle seien im Herbst nachweislich darauf zurückzuführen, dass Ernte- und Transportfahrzeuge die Straßen verschmutzen. Diese Verschmutzungen seien so schnell wie möglich vom Verursacher zu beseitigen. Passiere dies nicht, so müsse dieser mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte also ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung seien Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und Warnlampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen.

Regeln für Überschwemmungsgebiete


Einige landwirtschaftliche Flächen befinden sich in gesicherten beziehungsweise festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Grundsätzlich sei hier das Lagern von Stoffen, die geeignet sind, den schadlosen Hochwasserabfluss zu beeinträchtigen, verboten und bedürfe einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ausnahme hiervon sei das Zwischenlagern von Zuckerrüben für die Zuckerrübenabfuhr auf den Schlägen. Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes seien einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen. Die Rübenmieten seien im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern.