Wolfenbüttel. Eine mögliche Änderung des Polizeigesetzes spaltet die Meinung unter den Parteien. In der vergangenen Woche legte die niedersächsische Landesregierung einen Entwurf vor, bei dem Gefährder nur noch vier Tage lang in Haft verweilen sollen.
Marcus Bosse (SPD):
Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Marcus Bosse erklärt, habe sich die von der Vorgängerregierung auf zehn Tage heraufgesetzte Höchstdauer der Ingewahrsamnahme als nicht erforderlich herausgestellt. Insbesondere sei sie in der polizeilichen Praxis nicht angewandt worden, weil eine Frist von nur vier Tagen bisher ausnahmslos genügt habe. „Es hat bisher ausreichend Zeit gegeben, die Gefahrenursache zu beseitigen oder einen strafprozessualen Haftgrund zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen", erklärt Bosse. Die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG hätten dementsprechend in ihren Stellungnahmen die Beschränkung der Gewahrsamsdauer auf grundsätzlich vier Tage als eine "Umsetzung der polizeilichen Praxis" bewertet."
Björn Försterling (FDP):
Kritischer betrachtet, wird die Änderung von Björn Försterling, Landtagsabgeordneter der FDP. Die Gewahrsamszeit zu verkürzen, sei für ihnfahrlässig. „Ermittler brauchen Zeit, um ihre Arbeit zu tun. Wenn sie gründlich arbeiten sollen, muss man ihnen diese Zeit auch lassen", regt Försterling an. Wenn es nicht nötig ist, müsse das Gewahrsam ja nicht bis zu den vollen zehn Tagen ausgereizt werden. Es sei aber wichtig, dass die Möglichkeit weiterhin bestehen bleibe.
Weitere Fraktionen waren Angefragt. Bei Veröffentlichung des Berichts lagen die Antworten noch nicht vor.
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