Gewerbegebiet Neustart: Wolfenbüttel plant ohne Braunschweig

Wolfenbüttel wagt einen neuen Anlauf: Nachdem das gemeinsame Gewerbegebiet mit Braunschweig 2022 gescheitert ist, will die Stadt nun allein Flächen an der A36 entwickeln.

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In Wolfenbüttel soll ein neues Gewerbegebiet entstehen.
In Wolfenbüttel soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. | Foto: Matthias Kettling

Wolfenbüttel. Bereits vor einigen Jahren gab es die Idee der Städte Wolfenbüttel und Braunschweig, an der A36 ein gemeinsames Gewerbegebiet entstehen zu lassen. Doch Eigentumsfragen, fehlende Flächen und fehlende Förderung ließen das Projekt scheitern. Nun wagt die Stadt Wolfenbüttel einen Neustart – diesmal auf eigene Faust. Der Verwaltungsausschuss hat am vergangenen Montag die ersten Weichen gestellt.



Die Stadt will mit dem neuen Bebauungsplan weiteres Planungsrecht für Gewerbeflächen schaffen. Noch offen ist, welche Nutzungen konkret zugelassen werden sollen – etwa in Bezug auf Einzelhandel, Freizeitangebote oder besondere Anforderungen an den Lärmschutz. Das im Rahmen der damaligen Pläne für ein interkommunales Gewerbegebiet erstellte Gutachten, führte zu der Erkenntnis, dass sich aufgrund des hängigen Geländes und des Schallgutachtens die Gewerbetypen "emissionsintensives verarbeitendes Gewerbe" und "Logistik" nicht ansiedeln sollten. Auch von der Ansiedlung "klassischer Einzelhandelsunternehmen" wurde abgeraten. Das Gutachten bescheinigte aber schon 2022 einen gewissen Bedarf an Gewerbeflächen für Wolfenbüttel. Diesen Bedarf möchte man offenbar nun bedienen.

Gewerbegebiet „In den Westerlangen“


Das geplante Gebiet liegt zwischen der Adersheimer Straße, der Autobahn A36, dem Brückenbach und dem Gewerbegebiet „Westlich Rehmanger“. Obwohl es eine Erweiterung des bestehenden Areals ist, soll es mit „In den Westerlangen“ einen eigenen Namen erhalten, um Verwechslungen zu vermeiden. Bis zur tatsächlichen Umsetzung ist es jedoch noch ein weiter Weg.

Die Stadt Wolfenbüttel besitzt derzeit nur einen Teil der Flächen, die für das neue Gewerbegebiet vorgesehen sind. Daher soll eine
Vorkaufsrechtssatzung aufgestellt werden. Die Stadt soll so in die Lage versetzt werden, bei Flächenverkäufen innerhalb des Geltungsbereichs das Vorkaufsrecht zum Bodenrichtwert auszuüben.

Weitere Schritte


Da die Ausweisung neuer Gewerbeflächen Auswirkungen auf Natur und Klima hat, sollen im Rahmen einer Umweltprüfung verschiedene Maßnahmen geprüft werden – darunter der Einsatz erneuerbarer Energien, Regenwasserversickerung, Ausgleichspflanzungen oder eine kompakte Bauweise.

Für die Planung würden Kosten vor allem durch Fach- und Umweltgutachten entstehen, die aktuell auf etwa 50.000 Euro geschätzt werden. Einnahmen sollen später über den Verkauf der Grundstücke erzielt werden.

Als nächster Schritt könnten dann die Planungsziele konkretisiert, Gutachten in Auftrag gegeben und mögliche Varianten entwickelt werden. Anschließend sollen die Öffentlichkeit sowie Behörden frühzeitig in das Verfahren eingebunden werden.

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