GRÜNE: Staatsgerichtshof bestätigt Kritik an Möllrings Haushaltspolitik




Zum Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zur gemeinsamen Normenkontrollklage der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Haushaltspolitik der Landesregierung erklärt der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel:

“Der Staatsgerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit bekommen einen deutlich höheren Stellenwert als bislang. Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus Vorjahren müssen künftig zu den neu aufgenommenen Krediten hinzugezählt werden. Damit wird deutlich, wie hoch die tatsächliche Neuverschuldung in dem jeweiligen Haushaltsjahr sein wird.

Die aktuelle Finanzkrise zeigt, dass die Transparenz über Schulden und andere Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand von existenzieller Bedeutung sein kann. In Zukunft wird es nicht mehr möglich sein, die tatsächliche Höhe der Neuverschuldung durch Entnahmen aus sogenannten Rücklagen, die lediglich nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus der Vergangenheit sind, zu verschleiern. Das ist ein wichtiger Erfolg unserer Klage.

Niedersachsens Staatsgerichtshof hat unsere Kritik an Finanzminister Möllrings Haushaltsplanung bestätigt. Haushalte künftiger Landesregierungen müssen die neue Rechtsgrundlage beachten. Nur die fehlende Rückwirkung rettet bereits beschlossene Haushalte der noch amtierenden Landesregierung vor dem Papierkorb.”


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