Güntzler: "Brandschutzgesetz sichert Einsatzfähigkeit und stärkt Ehrenamt"




[image=5e1764c3785549ede64ccdce]Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen werden sich zukünftig verbessern. Davon ist der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Fritz Güntzler, mit Blick auf das heute im Landtag verabschiedete Brandschutzgesetz überzeugt. „Wir haben die passenden Antworten auf die Fragen gegeben, die für die Feuerwehr aus dem demographischen Wandel resultieren. Niedersachsens Feuerwehren erhalten ein modernes, zukunftsfähiges Gesetz." Als eine wichtige Neuerung nannte Güntzler die neue Altersobergrenze von Feuerwehrleuten in der Einsatzabteilung. Sie wird von 62 auf 63 Jahre hoch gesetzt. „Angehörige der so genannten Altersabteilung können zudem auf Anforderung des Gemeinde- oder Ortsbrandmeisters oder auf Anforderung der Einsatzleitung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden - das bedeutet mehr Flexibilität für die Brandbekämpfer vor Ort." Außerdem seien Gemeinden nun ausdrücklich aufgefordert, Kinderfeuerwehren zu fördern und zu unterstützen. „Das Brandschutzgesetz stärkt also das ehrenamtliche Engagement und sorgt für eine demographiefeste Feuerwehr gerade im ländlichen Raum", erklärte Güntzler.

Für eine „Steigerung der Einsatzfähigkeit" werde künftig die Möglichkeit sorgen, auch in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein - am Wohnort und am Arbeitsort. „Insbesondere Berufspendlern unter den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten kommt diese Gesetzesänderung entgegen. Sie können künftig dort eingesetzt werden, wo sie regelmäßig zur Verfügung stehen." Für die Kommunen bedeute das Gesetz insofern eine Verbesserung, als Eigentümern von Grundstücken, von denen besondere Brandrisiken ausgehen, Auflagen erteilt werden können. „Mit der verordneten Bereitstellung beispielsweise von Löschmitteln oder Wasser durch den Grundeigentümer werden die Kommunen bei ihrer Aufgabe des Brandschutzes entlastet", so der CDU-Politiker.


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