Handwerkskammer: Ausnahmen von der EEG-Umlage zu Lasten kleiner Betriebe


| Foto: Marc Angerstein)



Die Befreiung von der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient nicht nur der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von stromintensiven Unternehmen. So geht es zum Beispiel bei der Befreiung von Schienenbahnen um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln, teilt das Bundesumweltministerium soeben in einem Schreiben der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit. Das Ministerium reagiert damit auf eine Resolution, in der die Vollversammlung der Handwerkskammer kürzlich eine fairere Verteilung der Kosten der Energiewende angemahnt hat. In der Kritik stehen insbesondere die weitreichenden Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz. Denn schließlich muss jede Befreiung anderweitig bezahlt werden und führt zu erheblichen Mehrbelastungen für kleine und mittlere Betriebe sowie auch für Privathaushalte.

Mit der Antwort des Umweltministeriums ist Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, absolut nicht zufrieden. Für ihn stellt sich mit Blick auf die Handwerksbetriebe die Frage, warum der kleinbetriebliche Mittelstand derart diskriminiert wird: „Müsste es nicht vielmehr Ziel sein, gerade die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen gegenüber großen Unternehmen zu sichern? Tatsächlich aber erleben wir das Gegenteil: Eine kleine regionale Landschlachterei muss den vollen Strompreis zahlen, während ein industrieller Großschlachthof von Vergünstigungen profitiert.“ Solche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Betriebe gehören schnellstens abgeschafft, fordert Bünten.

Zudem geht aus dem Schreiben des Umweltministeriums hervor, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit als Kriterium für die Befreiung der Unternehmen nicht wirklich bestimmbar ist. Wörtlich heißt es: „Leider lässt sich das Kriterium der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, das wesentlicher Grund für die Ausgleichsregelung ist, nur schwer definieren. Im EEG wird daher davon ausgegangen, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes grundsätzlich immer im internationalen Wettbewerb stehen.“

Ein in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben soll sich nun vertieft mit den Auswirkungen und dem möglichen Änderungsbedarf bei der besonderen Ausgleichsregelung befassen, heißt es aus dem Bundesumweltministerium. „Sowohl die Bundeskanzlerin als soeben auch der Bundesumweltminister haben eine Überprüfung der Ausnahmeregelungen angekündigt. Wir haben die Erwartung, dass jetzt zügig eine grundlegende Reform erfolgt“, sagt Kammerhauptgeschäftsführer Bünten. Dabei müssten die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen endlich berücksichtigt werden.


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