Heiligenstadt kündigt Aktionsprogramm an: "Studie zeigt Nachholbedarf bei der inklusiven Schule"


| Foto: entdecke-niedersachsen.de)



Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Schülerin oder ein Schüler als förderbedürftig eingestuft wird, ist in Niedersachsen vergleichsweise gering. Dieses Ergebnis einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zum Thema Inklusion, die heute veröffentlicht wurde, nimmt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt erfreut zur Kenntnis: „In Niedersachsen wird gründlich geprüft, bevor ein Kind mit Förderbedarf diagnostiziert wird. Hier zahlen sich die langfristig angelegten regionalen Integrationskonzepte aus". Allerdings zeige die Analyse, die das Schuljahr 2011/2012 untersucht hat, auch deutliche Defizite in Bezug auf den bisherigen Inklusionsfortschritt. Beim Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die gemeinsam mit anderen Kindern eine Schule besuchen, stellte Niedersachsen im Untersuchungszeitraum der Studie bundesweit das Schlusslicht dar.

„Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat hier jahrelang blockiert und erst nach einer durch die Fraktionen von SPD und Grüne initiierten Gesetzesänderung die ersten Maßnahmen für die Inklusion auf den Weg gebracht", so Heiligenstadt. „Die Lehrkräfte und das pädagogische Fachpersonal leisten hervorragende Arbeit, doch Schulen und Schulträger brauchen noch mehr Unterstützung bei der langfristigen Umsetzung der Inklusion. Die vorgelegte Studie zeigt uns noch erheblichen Nachholbedarf auf."

Zur Zeit wertet das Niedersächsische Kultusministerium die Stellungnahmen der bildungspolitischen Verbände aus, die sich auf die untergesetzlichen Regelungen für das Gesetz zur inklusiven Schule beziehen, das im vergangenen Jahr vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet wurde. Das Anhörungsverfahren über den Entwurf zum Änderungserlass endete am 22.02.2013.

„Hier gilt es, mögliche Einwände ernst zu nehmen und in den Änderungserlass der Vorgängerregierung einfließen zu lassen", sagte Frauke Heiligenstadt. Die Kultusministerin kündigte an, mit den in der Anhörung Beteiligten sowie den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche über die Umsetzung der Inklusion zu führen. Ziel ist es, ein gemeinsames Aktionsprogramm zu erarbeiten, das u.a. Fragen der Personalausstattung sowie der Lehreraus- und -fortbildung behandeln soll. Es sei wichtig, den Prozess zu operationalisieren und konkrete Schritte zur inklusiven Bildung festzulegen, machte die Ministerin deutlich.

„Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe aller Akteure in der Gesellschaft, die wir als Prozess betrachten müssen. Die Erfahrungen, die wir jetzt sammeln, werden wir immer wieder reflektieren und den Start und die Umsetzung der Erlasse engmaschig begleiten. Nachsteuerungsbedarf müssen wir schnell erkennen und behandeln"

In Niedersachsen wird die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 beschlossen. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.


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