Hillmer: "Petitionsrecht voll erfüllt - SPD macht Wahlkampf zu Lasten wirtschaftlicher Existenzen"


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Für den wissenschaftspolitischen Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Jörg Hillmer, ist das Petitionsrecht im Landtag heute voll berücksichtigt worden. „Ein Bürger aus Elsfleth hat den Landtag um Hilfe gebeten, damit eine Entscheidung des Landkreises Wesermarsch, die nach altem Denkmalschutz-Recht getroffen worden ist, nun nach dem inzwischen geänderten, neuen Recht neu bewertet wird. Diese Bitte halten wir für nachvollziehbar und haben daher für Berücksichtigung gestimmt“, erklärte Hillmer. Mit Blick auf die SPD sagte der CDU-Politiker: „Wir haben heute kein Gerichtsurteil angefochten, sondern sind von einem Bürger mit den Auswirkungen von Landesgesetzen konfrontiert worden.“

Hintergrund der Petition ist die Rückbauverfügung des Kreises Wesermarsch für eine nach altem Denkmalschutzrecht unerlaubt installierte Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Haus. Hillmer, der als Mitglied des Wissenschaftsausschusses als einziger Abgeordneter vor Ort war, erklärte dazu: „Die Rückbauverfügung würde den Petenten, einen älteren Herren, finanziell vollständig ruinieren. Dabei sind Photovoltaikanlagen nach neuem Gesetz durchaus mit dem Denkmalschutz vereinbar.“

Hillmer empfahl der SPD zudem einen Blick in das Grundgesetz. „Artikel 17 besagt, dass jedermann das Recht hat, sich mit einer Bitte an die Volksvertretung zu wenden. Dazu zählt explizit auch der Landtag.“ Für Hillmer ist der Vorwurf der SPD, das Petitionsrecht sei mit Füßen getreten worden, daher ein „durchschaubares und unmoralisches Wahlkampfmanöver“, das die wirtschaftliche Existenz eines Menschen in zynischer Weise aufs Spiel setze.


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