In Regierungserklärung: Weil hält Bundesnotbremse für "unnötig"

Mit einer Regierungserklärung will sich Ministerpräsident Stephan Weil vor dem Landtag zur aktuellen Lage in der Coronapandemie äußern. Dabei findet er scharfe Worte für die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.

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Ministerpräsident Stephan Weil erklärt sich am heutigen Mittwoch vor dem Landtag zur Lage in der Coronapandemie.
Ministerpräsident Stephan Weil erklärt sich am heutigen Mittwoch vor dem Landtag zur Lage in der Coronapandemie. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. In einer Regierungserklärung vom heutigen Mittwoch skizziert der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) das weitere Vorgehen der Landesregierung in der Coronapandemie. Weil schießt dabei gegen die geplante Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundesregierung. Für Niedersachsen seien die Maßnahmen des Bundes unnötig. Zudem, so Weil, teile er die Einschätzung nicht, dass das Coronavirus außer Kontrolle sei. In Niedersachsen habe man die Lage nach wie vor im Griff, erklärt der Regierungschef.


Die Bundesnotbremse, so Stephan Weil, halte er in Niedersachsen für unnötig. Schädlich sei sie aber auch nicht. Niedersachsen folge ohnehin strengeren Regeln als in der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen und stünde aktuell, je nach Statistik, auf Platz zwei oder drei der Bundesländer mit den geringsten 7-Tage-Inzidenzen. Lediglich die vom Bund vorgesehen Ausgangssperren seien in Niedersachsen bisher vorsichtig eingesetzt worden. Dort wo sie durchgesetzt wurden, etwa in Peine oder Gifhorn, hätten sie jedoch Wirkung gezeigt.

Nach Willen des Bundes sollen laut Anpassung des Infektionsschutzgesetzes automatische Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 greifen. In Niedersachsen seien Kommunen und Landkreise aktuell dazu verpflichtet das Mittel bei einer Inzidenz von 150 zu prüfen. Ein Zwang besteht bislang also nicht. Immerhin, so Weil, stellten Ausgangssperren einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Die Begründung dafür müsse also überzeugend und rechtsfest sein. In Niedersachsen sei sie das aktuell, weil die Regel sich auf die Einschränkung von Kontakten bezöge, nicht etwa auf die Bewegung der frischen Luft.

Sollten Bundestag und Bundesrat dem Gesetz jedoch zustimmen, würde sich das ändern. Mit einer obligatorischen Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, würden wohl viele Landkreise das Mittel nutzen müssen. Weil selbst erklärte, dass er dem Mittel noch vor wenigen Monaten sehr kritisch gegenüber gestanden habe. Mittlerweile habe sich die Lage allerdings grundlegend geändert. Dennoch sei strittig, ob das Gesetz überhaupt rechtlich Bestand habe. Der Ministerpräsident erwarte eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Niedersachsen will weiter eigene Wege gehen


So will Niedersachsen auch weiterhin eigene Wege gehen, die einerseits strenger seien, als im Bundesgesetz vorgesehen, andererseits aber auch lockern, ebenfalls im Rahmen des angepassten Infektionsschutzgesetzes. So soll nach Willen der Landesregierung auch weiterhin das Modell Click&Meet bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sein. Auch an den Modellversuchen will die Regierung festhalten. Dass dafür keine Regelung im Infektionsschutzgesetz getroffen werde, sei, so Weil, ein "schwerer Fehler".

Mit dem neuen Gesetz würde Niedersachsen in dieser Sache zurückgeworfen. Statt mit Modellversuchen Erfahrung in der Praxis zu sammeln, um wieder "mehr Normalität" zu ermöglichen, sei man nun darauf angewiesen die Inzidenzen unter 100 zu drücken, um überhaupt Spielraum zu haben.

Für die Schulen würde sich dagegen in Niedersachsen nichts ändern. Im Gesetzentwurf sei eine zwingende Inzidenzgrenze von 165 vorgesehen, um Schulen wieder in den Distanzunterricht wechseln zu lassen. Auch wenn diese Zahl die Landesregierung überrascht habe, so sei sie doch für Niedersachsen unerheblich. Hier gelte eine Inzidenz von 100 als entscheidend. Entsprechend ändere sich in diesem Zusammenhang nichts. Im Bundesrat wolle man dem Gesetz daher nicht im Wege stehen. Entsprechend würde die Landesregierung zustimmen, wenn der Entwurf den Bundestag passiert.

Tests auch in Kindergärten ausweiten


In Schulen und Kindergärten sollen dagegen weiter Coronatests ausgeweitet werden. An den Schulen funktioniere das aktuell gut, so der Ministerpräsident, auch weil die Schüler überwiegend bereitwillig die Tests in Anspruch nähmen. Der Wille sei klar, dass Präsenzunterricht stattfinde müsse, wo immer möglich. Auch wenn Kindern und Jugendlichen viel abverlangt worden sei, müsse die Landesregierung auch immer mit dem Infektionsschutz abwägen. In den nächsten Wochen wolle die Landesregierung weitere Entscheidungen aus dieser Abwägung heraus bekannt geben.

Wo in den Schulen bereits seit Wochen getestet werde, sei das in den Kindergärten noch nicht der Fall. Das läge auch daran, dass noch kein kleinkindgerechtes Testverfahren angewandt werden könnte, auch wenn solche durchaus existierten. Sie müssten nur noch zugelassen werden. Für die Beschaffung dieser Tests habe die Landesregierung bereits den Finanzausschuss des Landtages angefragt. Für alles Weitere erwarte Weil zeitnah eine Erklärung aus dem Bundesfamilienministerium.

Am Ende liefe es aber doch immer auf den Fortschritt der Impfkampagne hinaus. Die habe nun Fahrt aufgenommen und könne die auch beibehalten, sofern die Impfdosen auch geliefert würden. Sollte alles nach Plan laufen, so schätzt die Landesregierung, könnten Ende Juni 60 Prozent der Niedersachsen zumindest erstgeimpft worden sein. Ein Ende der Krise, so Weil weiter, sei also in Sicht. Davor lägen aber noch schwere Monate vor uns.


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