Wolfenbüttel. Sommerzeit ist für viele Wolfenbütteler auch Grillzeit. Gut haben es diejenigen, die über einen Garten oder Balkon verfügen. Oder zumindest Freunde haben, die das entsprechende Grün beziehungsweise Stück Beton vor der Tür haben. Der Rest hat – in Wolfenbüttel erst einmal Pech gehabt, denn Grillen im öffentlichen Raum ist hier nicht.
In Wolfenbüttel bleibt der Grill kalt. Kein Fleisch auf Holzkohle, kein Gemüse in Alufolie auf offenem Feuer. "Die städtische Verordnung zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung untersagt Grillen in der Öffentlichkeit", erklärt Dietrich Behrens auf Nachfrage von WolfenbüttelHeute.de. Und da der Seeligerpark als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei, ginge es hier schon gleich gar nicht.
Die Freunde der glühenden Kohlen haben es in Braunschweig besser. Auch wer weder Garten noch Balkon zuhause hat, hat ausreichend Möglichkeiten, einen Grill aufzustellen. Anders als in Wolfenbüttel gibt es keinerlei Einschränkungen, wo gegrillt werden darf. Voraussetzung ist aber: Nichts und niemand darf Schaden nehmen.
Abseits der Öffentlichkeit müssen Grillfans sich ebenfalls an bestimmte Regelungen halten. Im Wald ist Grillen prinzipiell nicht empfehlenswert. Dort herrscht nicht nur eine erhöhte Brandgefahr, Tiere und Pflanzen können durch den Rauch auch beschädigt werden. Darüber hinaus verursacht auch Müll, der einfach zurückgelassen wird, oft hohe Kosten. Auch an allen anderen Plätzen, auf denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, darf nicht gegrillt werden. Nur in den seltensten Fällen weisen Schilder darauf hin, in der Regel ist der Verbraucher jedoch auf sich allein gestellt. Und auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Werden örtliche Bestimmungen missachtet, können auf einen Hobbygriller teils hohe Geldstrafen zukommen. Besonders bei der Nichtbeachtung von hoher Brandgefahr greifen die Behörden oft hart durch. Ist ein ausgebrochenes Feuer sogar auf eine Grillparty zurückzuführen, müssen die Verursacher im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafen rechnen. Sollte einmal ein Feuer ausbrechen, so sind Bürger übrigens verpflichtet, dieses sofort zu löschen, sofern keine erhebliche Gefahr für ihr eigenes Leben besteht. Kommt jemand auch dieser Pflicht nicht nach, fällt die Strafe entsprechend höher aus.
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