Innenminister Schünemann: „Familienbewusste Personalpolitik für die Niedersächsische Polizei


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[image=46601]Der demographische Wandel wird immer mehr zu einem zentralen Thema des strategischen und operativen Personalmanagement der niedersächsischen Polizei. „Die Vereinbarung von „Beruf und Familie“ (work-life-balance) ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit einer Organisation“, betont Innenminister Uwe Schünemann. „Deshalb gilt es, unsere Konzepte in Hinblick auf innovative Arbeitsgestaltung zu verstärken, um die Vereinbarkeit von dienstlichen Notwendigkeiten und persönlich-privaten Bedürfnissen weiter zu steigern.“

War der Polizeiberuf vor 30 Jahren noch gekennzeichnet durch die Attribute „männlich, deutsch und Arbeiten in Vollzeit“, so hat sich die Organisation in den letzten Jahren stark gewandelt. Rund 40 Prozent der jährlichen Neueinstellungen sind Frauen, rund 10 Prozent der neu eingestellten Anwärter/innen haben einen Migrationshintergrund und immer mehr Polizistinnen und Polizisten arbeiten in Teilzeit oder gehen temporär in familienbedingte Erwerbspausen. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine familienbewusste Personalpolitik für die Polizei in Niedersachsen immer weiter an Bedeutung, auch um qualifizierte Beamtinnen und Beamte zu gewinnen und in der Organisation zu halten. „Gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und –beamte sollen sich nicht zwischen Familie und Beruf entscheiden müssen. Wir wollen die Vereinbarkeit von beidem“, unterstreicht der Minister.

Audit Beruf und Familie
Mit diesem Ziel ist die Polizei Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2008 ein von der berufundfamilie gGmbH der Hertiestiftung zertifiziertes Unternehmen. Konkrete Maßnahmen von Informationsveranstaltungen bis hin zu regionalen Angeboten von Kinderbetreuungen sind realisiert worden. Im Frühjahr 2011 erfolgte die Re-Auditierung, neue Ziele wurden definiert, die sich insbesondere auf die Herausforderungen für die Organisation durch eine zunehmende Arbeit in Teilzeit, aber auch auf die Betrachtung des Aspektes „Pflege“ beziehen.

Bedarfsgerechter Aufschlag bei jährlichen Neueinstellungen Die Polizei schafft hierfür die organisatorischen Rahmenbedingungen, damit Aufgaben, Sachbearbeitung und Führung verstärkt auch in Teilzeit ausgeübt werden können, ohne dass dies eine „Belastung“ für die Dienststelle und die Kolleginnen und Kollegen bewirkt. Die Zu- und
Abgänge durch Beurlaubungen/Elternzeit und Teilzeit werden ständig erhoben und in die Personalnachersatzplanungen einbezogen. Daneben erfolgt auch eine Berücksichtigung bei der Berechnung der jährlichen Neueinstellungen. „Allein bezogen auf die Entwicklung des Umfangs in der Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit haben wir bei den Neueinstellungen einen gut 10-prozentigen Aufschlag vorgenommen“, berichtet Minister Schünemann. Da zudem auch weitere Faktoren wie Auswirkungen von Flexibilisierungen im Dienstrecht mit einbezogen werden, erfolgt derzeit insgesamt ein rund 20 – 25-prozentiger Aufschlag bei den Neueinstellungen. So wurden bei der Polizei Niedersachsen beispielsweise im Jahr 2011 für rund 480 erwartete Ruhestände im Jahr 2014 insgesamt 605 Einstellungen vorgenommen. Frauen in Führungsfunktionen Immer mehr Frauen tragen zum Erfolg der niedersächsischen Polizei bei. Ihr Anteil in Führungspositionen ist zwar in den letzten Jahren leicht gestiegen, trotzdem sind die Frauen – wie auch in Wirtschaftsunternehmen – noch stark unterrepräsentiert. Die Polizei in Niedersachsen setzt hier auf eine nachhaltige Strategie, die auch auf eine Veränderung der Unternehmens- und Arbeitskultur hinwirkt. Zugangs- und Selektionsprogramme für Personal und Führungskräfteentwicklung werden durchleuchtet, zielgerichtete Qualifikations- und Beratungsangebote eingeführt. Zudem nimmt die Polizei Niedersachsen derzeit als Modellpartner an einer Verbundstudie „Frauen in Spitzenfunktionen“ teil, die gemeinsam von der TU Dortmund und der Deutschen Hochschule für Polizei durchgeführt wird. Nach dem Projekt (Ende 2012) sollen die Studienergebnisse praxisrelevante Umsetzungsvorschläge zur Karriereförderung liefern.
Hintergrund

Frauen in der Polizei Niedersachsen
• Einstellungen von Frauen in der Kriminalpolizei waren in NI grundsätzlich seit Anfang der 1950er Jahre möglich, bis 1973 aber auf die „weibliche Kriminalpolizei“ beschränkt
• im Bereich der Schutzpolizei erfolgt die Einstellung von Frauen seit April 1981 – zunächst als Modellversuch und bis 1990 in der Einstellungsquote auf max. 25% beschränkt
• nach Aufhebung der Quotierung bewegt sich der Frauenanteil bei den Einstellungen in NI kontinuierlich im Bereich zwischen 30% und rd. 45% (zum Vergleich: Bundesweit derzeit ca. 30 – 35% Frauenanteil bei den Einstellungen)
• der aktuelle Frauenanteil im Polizeivollzug in NI beträgt 21,8%, ohne Anwärter/innen rd. 20%

Entwicklung Frauenanteil Polizei NI (ohne Anwärterinnen)
• 1995: rd. 1.250 Beamtinnen 7%
• 2005: rd. 2.400 Beamtinnen 14%
• 2011: rd. 3.600 Beamtinnen 20%
bei gleichbleibenden Einstellungsanteilen wird der Frauenanteil in der niedersächsischen Polizei in 10 Jahren auf rd. 30 % gestiegen sein


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