Wolfenbüttel. Das Sonderprogramm zur Mikroförderung der Stiftung Zukunftsfonds Asse unterstützt Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt im Landkreis Wolfenbüttel stärken. Gefördert werden können Sach- und Honorarkosten mit bis zu 500 Euro pro Projekt. Vereine, Initiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger im gesamten Landkreis Wolfenbüttel können bis Ende 2028 finanzielle Unterstützung für ihre lokalen Ideen beantragen. Das geht aus einer Presseinformation der Stiftung hervor.
Mit dem Sonderprogramm möchte die Stiftung insbesondere ehrenamtlich getragene Strukturen im ländlichen Raum unterstützen. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu einem lebendigen Gemeinwesen. Häufig scheitern Projekte jedoch an vergleichsweise kleinen finanziellen Beträgen. Genau hier setzt die Mikroförderung an: Sie soll die Umsetzung von Engagement und Ehrenamt erleichtern und neue Initiativen vor Ort ermöglichen. Hierfür stellt die Stiftung jährlich bis zu 70.000 € bereit.
Bis zu 500 Euro für Projekte und Initiativen
Gefördert werden Projekte, die einen Bezug zur Stärkung des Ehrenamts oder der Bürger:innenbeteiligung haben und dem Gemeinwohl dienen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, Aktionen für die Dorfgemeinschaft, Öffentlichkeitsarbeit oder kleine Anschaffungen, die die freiwillige Arbeit erleichtern. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist auf maximal 500 Euro pro Projekt begrenzt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das beantragte Projekt im Landkreis Wolfenbüttel durchgeführt wird oder dort seine Wirkung entfaltet. Die Stiftung finanziert Projekte nicht gemeinsam mit anderen Förderprogrammen; eine Kombination mit weiteren Zuschüssen ist ausgeschlossen.
Auch kleinere Ausgaben können gefördert werden
Im Rahmen des Sonderprogramms können unter anderem Sach- und Honorarkosten gefördert werden. Anders als in den allgemeinen Fördergrundsätzen der Stiftung sind ausdrücklich auch bestimmte kleinere Ausgaben förderfähig. Dazu zählen beispielsweise Druckkosten für Flyer oder Poster, Bekleidung wie Team-Shirts sowie Kosten für Einzelveranstaltungen.
Auch Projekte aus den Bereichen Schule, Kindergarten und Feuerwehr etwa können unterstützt werden, sofern sie über die üblichen Kernaufgaben hinausgehen und der Engagement-förderung oder Bürger:innenbeteiligung dienen. Über alle weiteren Details informiert die Stiftung auf der Homepage unter www.zukunftsfonds-asse.de/der-zukunftsfonds/was-foerdern-wir oder direkt per Mail oder Telefon.
Einfaches Antragsverfahren
Förderanträge können laufend gestellt werden und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Antragstellung ist analog oder per E-Mail über das dafür vorgesehene Antragsformular bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse möglich.
Wichtig für Antragsteller:innen: Mit dem Projekt darf vor der Antragstellung und der Übermittlung des Zuwendungsbescheids grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Pro Kalenderjahr kann zudem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Die Stiftung freut sich über Projekte und ermutigt Vereine und Initiativen ausdrücklich, Ideen im Sinne des Sonderprogramms einzureichen. Fragen zum Antragsverfahren und zu den genauen Förderbedingungen beantwortet gerne Frau Sengstake von der Stiftung Zukunftsfonds Asse unter Telefon: 05331 84 7885 oder per E-Mail über: mikrofoerderung@zukunftsfonds-asse.de

