Justizminister begrüßt Bundestagsbeschluss zum Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer


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Der Schutz für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger wird verstärkt. Wenn ein Gerichtsverfahren sich grundlos überlange hinzieht, können sich die Verfahrensbeteiligten künftig auf rechtlichem Wege wehren“, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann die Verabschiedung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Deutschen Bundestag begrüßt.

„Klar ist: Es geht dabei um Einzelfälle. Grundsätzlich ist die Justiz bundesweit und in Niedersachsen gut aufgestellt“, machte Busemann deutlich. Trotzdem könne es in besonderen Ausnahmefällen dazu kommen, dass ein Verfahren sich ohne schwer wiegende Gründe unangemessen hinziehe. In solchen Fällen könnten Betroffene dann zunächst eine Verzögerungsrüge erheben. „Sorgt das Gericht dann trotzdem nicht für eine Beschleunigung des Verfahrens, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedergutmachung fällig. Das kann auch eine finanzielle Entschädigung sein“, sagte Busemann. Der Justizminister begrüßte die vom Bundestag in diesem Zusammenhang gefasste Entschließung, die praktische Handhabung des neuen Rechtsschutzinstruments nach spätestens zwei Jahren zu überprüfen und bei Fehlentwicklungen gegebenenfalls nachzubessern.

„Mit dem neuen Gesetz wird eine bisher bestehende Rechtsschutzlücke in handhabbarer Weise geschlossen. Zugleich erfüllen wir damit eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“, erläuterte Busemann. Er wisse, dass sich die unabhängigen Gerichte nach besten Kräften bemühten, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nach angemessen zügiger Verfahrensführung nachzukommen. „Trotzdem kann ein solches Gesetz ein zusätzlicher Ansporn sein, gerade in komplizierten und anspruchsvollen Einzelfällen die Verfahrensdauer im Blick zu behalten“, so Busemann abschließend.


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