Wolfenbüttel. Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, Landrätin Christiana Steinbrügge damit zu beauftragen, einen neuen Vertrag zur Kindergartenfinanzierung mit den Gemeinden abzuschließen. Dieser war ebenfalls Gegenstand der Beschlussvorlage und sieht vor, die Gemeinden finanziell zu entlasten. Außerdem soll der Personalkostenzuschuss in "Betriebskostenzuschuss" umbenannt und erhöht werden. Er solle für die Jahre 2021 sowie 2022 auf 62 Prozent und ab 2023 auf 64 Prozent festgesetzt werden. Eine Revision solle dann ab 2024 möglich sein. Alte Verträge sahen hier noch einen Zuschuss in Höhe von 58 Prozent vor.
Beim sogenannten "Investitionskostenzuschuss" sieht der neue Kontrakt keine prozentuale Bezuschussung mehr vor. Stattdessen solle die Förderung auf bis zu höchstens 10.000 Euro pro Platz beschränkt werden. Dieser Zuschuss betrug vorher 40 Prozent oder höchstens 4.000 Euro pro Platz.
Darüber hinaus wird die Sanierung von bestehenden Kitas in die Bezuschussung einbezogen. Voraussetzung hierfür seien die vorherige Zustimmung seitens des Landkreises sowie eine Nutzungsdauer von 25 Jahren. Damit wird der Mietzuschuss auf 400 Euro jährlich pro Platz angehoben.
Die Förderung von Kitas ist grundsätzlich Aufgabe des Landkreises Wolfenbüttel, wird aber auf die Gemeinden übertragen. Seit dem 1. Januar 2009 bestehen entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt Wolfenbüttel, den Gemeinden und Samtgemeinden und zuletzt 2019. Diese bisherigen Vereinbarungen wurden aber durch die Gemeinden fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt.
mehr News aus Wolfenbüttel