Konzept soll Katastrophenschutz besser aufstellen

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Im Katastrophenfall muss die Betreuung und Unterbringung von 500 Personen über mindestens 48 Stunden gewährleistet werden können. Fotos: Archiv
Im Katastrophenfall muss die Betreuung und Unterbringung von 500 Personen über mindestens 48 Stunden gewährleistet werden können. Fotos: Archiv

Landkreis. Der Kreisausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Personal und Sicherheit hat am Dienstagabend seine Zustimmung für die Ausarbeitung eines Konzepts zur Aufstellung eines Einsatzzuges im Katastrophenschutz gegeben. Dies sei durch einen Erlass des Innenministeriums notwendig.


Die Landrätin soll beauftragt werden, bis zum Jahresende gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Wolfenbüttel e. V. die Aufstellung eines Einsatzzuges im Rahmen des Katastrophenschutzes zu prüfen und ein entsprechendes Konzept erstellen. Dabei sollen die Komponenten Sanität und Betreuung, Patiententransport und psychosoziale Notfallversorgung einbezogen werden.

Grund für die Ausarbeitung des Konzeptes ist der Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Dieser besagt, dass die Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes im Sanitäts- und Betreuungsdienst neu geregelt werden müsse. Der Erlass sieht vor, dass ein "Einsatzzug Sanität und Betreuung" einen Behandlungsplatz für die medizinische Versorgung von 50 Personen pro Stunde vorhalten muss. Zudem müsse die Betreuung und Unterbringung von 500 Personen über mindestens 48 Stunden gewährleistetwerden können.

Der Katastrophenschutz im Sanitäts- und Betreuungsdienst wird im Landkreis Wolfenbüttel durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Wolfenbüttel e. V. aufgestellt. Eine mit Vertretern der unteren Katastrophenschutzbehörde und des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Wolfenbüttel e. V. besetzte Arbeitsgruppe hat bereits herausgearbeitet, dass als kleinste handlungsfähige Einheit im Katastrophenschutz ein Einsatzzug mit den Komponenten „Sanität und Betreuung“, „Patiententransport“ und „Psychosoziale Notfallversorgung“ erforderlich sei, führt die Kreisverwaltung aus.

Mit diesen drei Komponenten sei es zum einen möglich, die Anforderungen des Erlasses über die Aufstellung eines „Einsatzzuges Sanität und Betreuung“ zur überörtlichen Katastrophenhilfe zu erfüllen, zum anderen aber auch bei einem Katastrophenfall im eigenen Kreisgebiet eine zielgerichtete und effektive Hilfe für die Bevölkerung anzubieten.

DRK kann Einsatzzug nicht alleine stemmen


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Das DRK kann die erforderliche Ausrüstung nicht stellen. Foto:



Ein Vergleich der Personal- und Fahrzeugausstattung dieser Katastrophenschutzeinheit mit den durch den Erlass neu definierten Anforderungen habe jedoch ergeben, dass das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Wolfenbüttel e. V. einen solchen Einsatzzug mit der zurzeit vorhandenen Ausrüstung nicht aufstellen könne. Daher sei es erforderlich, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, das sowohl den Zeitrahmen als auch die hierfür erforderliche Finanzausstattung darstellt.

Die Vergangenheit habe spätestens seit der Hochwasserkatastrophe 2017 gezeigt, dass derkommunale Katastrophenschutz als wichtige Säule des Bevölkerungsschutzes einer Stärkung und Strukturierung bedarf, um Katastrophenfällen gut vorbereitet und leistungsstark begegnen zu können.


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