Krankenkassen kritisieren Rettungsdienstgesetz: “Privilegien für etablierte Anbieter”


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Die Krankenkassen kritisieren den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes als Verweigerung von mehr Wettbewerb.

Die vorgesehene Verknüpfung der Zulassung zum Rettungsdienst an eine Beteiligung am Katastrophenschutz schaffe ein Privileg für etablierte Anbieter und erschwere neuen Bewerbern den Marktzugang. Die Regelung sei fragwürdig, da der Rettungs- bzw. Krankentransport eine Krankenkassenleistung sei, der Katastrophenschutz aber Ländersache.

“Das Land macht so die Beteiligung an einer Landesaufgabe zur Voraussetzung für eine Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen. Das ist nicht akzeptabel”, sagten Sprecher der Kassenverbände in Niedersachsen. „Außerdem befürchten wir, dass die Krankenkassen durch die Hintertür an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden sollen. Unstrittig ist, dass die Hilfsorganisationen in den Ländern besondere Aufgaben wahrnehmen und im Katastrophenfall wertvolle Arbeit leisten – die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist allerdings nicht der richtige Weg zum Erhalt der Hilfsorganisationen.“

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der mangelnde Transparenz und fehlenden Wettbewerb bei Rettungsdienst mit ausdrücklichem Bezug auch auf Niedersachsen gerügt hatte. Da der Rettungsdienst dem EuGH zufolge keine hoheitliche Aufgabe ist, müssten die Leistungen bei der Beauftragung von Organisationen durch Städte und Landkreise öffentlich ausgeschrieben werden. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn die Beauftragung per Konzession erfolgt. Ein solches Konzessionsmodell wird in Niedersachsen nun durch die Gesetzesnovellierung ermöglicht.

Darüber hinaus kritisieren die Krankenkassen den Status der Kommunen beim Rettungsdienst. Diese dürften den Bedarfsplan für den Rettungsdienst ohne Zustimmung der Krankenkassen beschließen, Forderungen gegenüber den Krankenkassen einseitig per Satzungsrecht durchsetzen und künftig an den Kostenverhandlungen zwischen Kassen und Konzessionsnehmern teilnehmen, obwohl sie keinen Cent dazubezahlen. Ein Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Kommunen und Krankenkassen als Kostenträgern des Rettungsdienstes sei überfällig.

Die Ausgaben der Krankenkassen für den bodengebundenen Rettungsdienst in Niedersachsen sind in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 50 Prozent auf 298 Millionen Euro 2010 gestiegen.


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