Nach intensiven Diskussionen in den vergangenen Wochen hat der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen von CDU und FDP eine klare Botschaft in Sachen Abfallwirtschaft an den Bundesgesetzgeber in Berlin gesetzt, die bei der Gesetzesnovellierung unbedingt berücksichtigt werden sollte.
„Die historisch gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen müssen im Kreislaufwirtschaftsgesetz angemessen berücksichtigt werden“, sagte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer. „Eine Rosinenpickerei muss auf jeden Fall vermieden werden.“
Nach den Vorstellungen der Regierungsfraktionen sollen neben der kommunalen Entsorgung auch weiterhin private Entsorgungsunternehmen berücksichtigt werden. „Eine Abwertung der von öffentlicher Seite getätigten Investitionen im Zusammenhang mit der Entsorgungsinfrastruktur müssen möglichst verhindert werden“, forderte Bäumer.
Mit dem heute abgestimmten Änderungsvorschlag habe der Umweltausschuss die Position der kommunalen Abfallwirtschaft gestärkt. Zudem müsse ein unkontrollierter Wettbewerb um Wertstoffe aus Privathaushalten müsse in diesem Zusammenhang unterbleiben. In den vergangenen Verhandlungsrunden habe die CDU-Landtagsfraktion stets betont, die Interessen der öffentlichen Entsorgungsunternehmen zu wahren und ein verlässlicher Partner in der Fläche zu bleiben.
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