„Die Länder können nach der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag weiterhin selbst entscheiden, an welchen Standorten Insolvenzgerichte eingerichtet werden bzw. bleiben“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Dr. Uwe Biester:
„Dass diese Länderklausel erhalten bleibt, ist für die Niedersächsische Justizpolitik insgesamt sowie für Minister Bernd Busemann persönlich ein großer Erfolg!“
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine Konzentration der Insolvenzgerichte an den Standorten der Landgerichte vor. Das hätte massiv Folgen für Insolvenzschuldner, Gläubiger und vor allem die Mitarbeiter der 33 niedersächsischen Insolvenzgerichte verursacht. Derzeit befassen sich in Niedersachsen 280 Richter, Rechtspfleger und weitere Mitarbeiter im Justizdienst mit Insolvenzverfahren.
„Der Arbeitsplatz von 133 Mitarbeiter in den Insolvenzgerichten hätte verlagert werden müssen.“, so Dr. Biester. Auch erhebliche Kosten für das Land sind mit dieser Entscheidung abgewendet worden: „Der Umzug der Gerichte, die Bereitstellung neuer Räumlichkeiten, Umzugsvergütung und Trennungsgelder verursachen enorme Kosten, die völlig überflüssig sind.“
Dr. Uwe Biester betonte: „Unseren Weg einer bürgernahen und leicht erreichbaren Justiz können wir nun für die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens fortsetzen!“
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