Niedersachsen Doppelhaushalt für 2012/2013 ist verfassungskonform – das habe auch der Niedersächsische Landesrechnungshof bestätigt, wie der finanzpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, nach der heutigen Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen mitgeteilt hat.
„Der Landesrechnungshof hat die Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum Doppelhaushalt 2012/2013, mit welcher der Haushalt die Verfassungsgrenze nach Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung einhält, ausdrücklich begrüßt.“
Nach Auffassung des Landesrechnungshofs stehe nun auch der Verfassungsänderung auf Basis des CDU-FDP-Vorschlages nichts mehr im Wege, meinte Hilbers. Der Abbaupfad, der die Schuldenaufnahme auf null zurückführt, soll auch laut Landesrechnungshof in der Verfassung festgeschrieben werden.
Besonderes Lob habe es für das neue Haushaltsaufstellungsverfahren der Landesregierung gegeben, das den Budgetgedanken stärke, so der CDU-Finanzpolitiker: „Unser Sparwille ist eindeutig erkennbar. Die ursprünglichen Planungen sahen vor, die Höhe der Schuldenaufnahme in zwei Jahren um 700 Millionen Euro zu senken. Diesen Betrag reduzieren wir nochmals um zusätzlich 655 Millionen Euro. Dies ist einen riesiger Schritt in Richtung eines schuldenfreien Haushalts“, freute sich Hilbers und fügte an: „Haushaltskonsolidierung ist und bleibt das finanzpolitische Markenzeichen der CDU. Wir sparen aber nicht nur, sondern investieren auch in die wichtigen Bereiche Bildung und Infrastruktur.“
Ausdrücklich positiv bewertete Hilbers den Einstieg in die Beratungen des Doppelhaushaltes. „Es gab zwar Nachfragen seitens der Opposition, aber keine substanzielle Kritik am Haushalt. Ich bin jetzt gespannt auf die guten Vorschläge der Opposition zur weiteren Konsolidierung und Ausgestaltung des Haushaltes.“
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