Der niedersächsische Landeshaushalt für 2012 und 2013 schafft einen überzeugenden Ausgleich zwischen nötigen Investitionen und der weiterhin erforderlichen Haushaltskonsolidierung. So lautet das Fazit der etwa 100 niedersächsischen Kommunal- und Finanzpolitiker der CDU, die heute (Samstag) im Rahmen des Haushaltsgesprächs der CDU-Landtagsfraktion in Hannover zusammen gekommen sind, um mit Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring, dem KPV-Vorsitzenden Reinhard Winter und dem finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, zu diskutieren.
Finanzminister Möllring erklärte: „Die den niedersächsischen Kommunen zustehenden Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich steigen in 2012 auf 3,1 Milliarden Euro und im Jahr 2013 auf 3,3 Milliarden Euro. Dies ist der höchste Betrag in der Geschichte Niedersachsens.“
CDU-Haushaltspolitiker Hilbers sagte: „Die Einnahmesituation der Kommunen hat sich erwartungsgemäß verbessert, insbesondere für die vor Ort so wichtige Gewerbesteuer weist die Novembersteuerschätzung erhebliche Mehreinnahmen aus. Nichtsdestotrotz bleibt auf allen Ebenen der Bedarf für weitere Konsolidierung erhalten.“ Hilbers weiter: „Die Neuverschuldung Niedersachsens sinkt im Vergleich zum Vorjahr 2011 in zwei Schritten um insgesamt 980 Millionen Euro. Damit ebnen wir den Weg dafür, schon 2017 einen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen – drei Jahre, bevor dies nach dem Grundgesetz erforderlich wäre. Die Schuldenbremse führen wir ausdrücklich nicht auf Kosten der Kommunen ein.“ Hilbers appellierte außerdem an die kommunalen Vertreter, den Konsolidierungskurs von CDU und FDP in Niedersachsen weiter zu unterstützen.
KPV-Vorsitzender Winter lobte ausdrücklich die Beschlüsse der Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen. Neben dem starken investiven Schwerpunkt, etwa beim Krippenausbau, den Landesstraßen und den Häfen, werde sehr viel Geld direkt auf die Ebene der Gemeinden weitergegeben. „Das zeigt erneut die kommunalfreundliche Haltung der Landesregierung“, so Winter.
Derzeit laufen die Beratungen über die Einführung einer eigenen Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung. Beraten wird der Gesetzentwurf der CDU/FDP-Fraktion, der sowohl die nach dem Grundgesetz zulässigen Ausnahmen für Niedersachsen übernimmt und gleichzeitig für die Übergangszeit alte und neue Vorgaben miteinander verbindet. „Wir rechnen mit dem Abschluss der Beratungen im Frühjahr 2012“, sagte Hilbers.
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